Insolvenzverfahren in England, EU Insolvenz in England, Privatinsolvenz England

Insolvenz England – EU Insolvenz in England

Insolvenz England : Gründung einer englischen Limited im Kontext eines Insolvenzverfahrens in England

Insolvenz England: Gründung einer englischen Limited im Kontext eines Insolvenzverfahrens in England

Schuldner die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, können über unsere Kanzlei eine englische Limited gründen. Dabei kann der Schuldner/Mandant selbst als Direktor und Shareholder der englischen Limited auftreten. Auf Wunsch stellt unsere Kanzlei aber auch einen Treuhand-Direktor- und/oder einen Treuhand-Shareholder für die englische Limited. Insbesondere die Stellung eines Treuhand-Shareholders kann sinnvoll sein, da die Dividenden dann nicht pfändbar sind.

Schuldner/Mandanten, die keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen, aber auch keinen Job in England haben, können eine englische Limited mit Treuhand-Direktor und -Shareholder gründen und werden bei „Ihrer“ Limited angestellt.

Insolvenz England, Gründung einer englischen Limited: Dienstleistungen

  • Gründung englische Limited, Eintrag ins Companies House UK, Registerunterlagen
  • Registered Office England und auf Wunsch ordentlicher Geschäftssitz in England
  • Optional: Stellung eines Treuhand-Direktors für die englische Limited (natürliche Person, in England ansässig). Mittels Treuhand-Vertrag werden alle Rechte und Pflichten auf den Treugeber übertragen. Der Treugeber erhält Vollmacht zur Zeichnung von Geschäftsvorfällen
  • Optional: Stellung Treuhand-Shareholder, unsere englische Steuerkanzlei. Mittels Treuhand-Vertrag werden alle Rechte und Pflichten auf den Treugeber übertragen.
  • Kontoeröffnung für die englische Limited bei einer Bank in England
  • Optional: Angestelltenvertrag mit der englischen Limited
  • Laufende Buchhaltung, USt-Voranmeldungen, Jahresabschluss

Insolvenz England: Grafische Übersicht

Abbildung: Englische Limited bei Insolvenzverfahren in England.

Insolvenz England: Fragen und Antworten zum Insolvenzverfahren in England

Über unsere Internetseite:

Fragen und Antworten zum Insolvenzverfahren in England

beantworten wir wichtige Fragen zum Insolvenzverfahren in England.

Kontakt zu uns

Gründung einer englischen Limited im Rahmen der Insolvenz England (Insolvenzverfahren in England): Unsere Kanzlei gründet für Mandanten die englische Limited, auf Wunsch einschließlich Treuhand Direktor und Shareholder, Angestelltenvertrag und Kontoeröffnung in England.

Das Selfmade-Paket UK Inso von unserer englischen Anwaltskanzlei:
-E-Book: Gesetzliche Grundlagen, Handlungsanweisungen, Schritt für Schritt-Anleitung, Vorlagen, Formulare
-vorübergehender Wohnsitz England
Postadresse,englisches Handy
-Gründung einer englischen Limited
englische UK Ltd mit und ohne Treuhand-Dienste
-Anwaltliche Beratung
kompetente Beratung per Telefon oder Videokonferenz
Selfmade-Paket UK Inso

EU Insolvenz- EU Insolvenzverfahren- Insolvenzverfahren in England oder Frankreich: Für Wen geeignet? (kurze Checkliste):

  • Privatpersonen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz in der EU haben (z.B. in Deutschland oder Österreich)
  • Unternehmer, die aus Verbindlichkeiten privat haften, gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz in der EU
  • Notwendig: Reale Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthaltes/Lebensmittelpunktes nach England oder Frankreich:
  • Mindestens 183 Tage/Jahr im England oder Frankreich anwesend, notwendigerweise nicht an einem Stück
  • Persönlicher und/oder beruflicher Interessensschwerpunkt in England oder Frankreich
  • Eigene Wohnung oder Immobilie in England oder Frankreich, kein „Briefkasten“. Es bestehen Gestaltungsmöglichkeiten“ für die ersten 3-4 Monate..
  • Steuerliche Anmeldung / Sozialversicherungsnr. in England oder Frankreich
  • Privatkonto England oder Frankreich
  • Derzeitiger Wohnsitz (z.B. in Deutschland) muss aufgegeben werden. Es bestehen jedoch Gestaltungsmöglichkeiten…
  • Angestelltenverhältnis oder unternehmerische Tätigkeit in England oder Frankreich
  • Es darf noch kein Insolvenzverfahren z.B. in Deutschland eingeleitet sein, e.V. ist unschädlich
  • Mandant muss in der Lage sein, die relativ hohen Kosten + Miete England/Frankreich + Lebenshaltungskosten usw.. zu tragen