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Insolvenz England : Gründung einer englischen Limited im Kontext eines Insolvenzverfahrens in England
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Insolvenz England: Gründung einer englischen Limited im Kontext eines Insolvenzverfahrens in England
Schuldner die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, können über unsere Kanzlei eine englische Limited gründen. Dabei kann der Schuldner/Mandant selbst als Direktor und Shareholder der englischen Limited auftreten. Auf Wunsch stellt unsere Kanzlei aber auch einen Treuhand-Direktor- und/oder einen Treuhand-Shareholder für die englische Limited. Insbesondere die Stellung eines Treuhand-Shareholders kann sinnvoll sein, da die Dividenden dann nicht pfändbar sind.
Schuldner/Mandanten, die keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen, aber auch keinen Job in England haben, können eine englische Limited mit Treuhand-Direktor und -Shareholder gründen und werden bei „Ihrer“ Limited angestellt.
Insolvenz England, Gründung einer englischen Limited: Dienstleistungen
- Gründung englische Limited, Eintrag ins Companies House UK, Registerunterlagen
- Registered Office England und auf Wunsch ordentlicher Geschäftssitz in England
- Optional: Stellung eines Treuhand-Direktors für die englische Limited (natürliche Person, in England ansässig). Mittels Treuhand-Vertrag werden alle Rechte und Pflichten auf den Treugeber übertragen. Der Treugeber erhält Vollmacht zur Zeichnung von Geschäftsvorfällen
- Optional: Stellung Treuhand-Shareholder, unsere englische Steuerkanzlei. Mittels Treuhand-Vertrag werden alle Rechte und Pflichten auf den Treugeber übertragen.
- Kontoeröffnung für die englische Limited bei einer Bank in England
- Optional: Angestelltenvertrag mit der englischen Limited
- Laufende Buchhaltung, USt-Voranmeldungen, Jahresabschluss
Insolvenz England: Grafische Übersicht

Insolvenz England: Fragen und Antworten zum Insolvenzverfahren in England
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