Firmengründung USA – US Corporation – US LLC – Firmengründung Delaware – Nevada
Firmengründung USA: Corporation in den USA- US LLC



Firmengründung USA: Rechnungslegung in den USA (US-GAAP)
- Index Firmengründung USA
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- Vorteil Nr. 1 Haftpflichtschutz – Steuern USA
Vorteil Nr. 3 Anonymität Vorteil Nr. 4 Vermögensschutz
Vorteil Nr. 5 Entfall von Erbschaftssteuer Vorteil Nr. 6 U.S. Immigration
Vorteil Nr. 7 Geschäftlicher Neustart Vorteil Nr. 8 Kapitalisierungen - Vergleich Deutsche AG und US INC
- Warnung vor Billig -Gründern mit schweren Folgen..
- Hier finden Sie Hinweise zur Besteuerung der Auslandsgesellschaft
- Die INC als Zweigniederlassung in der Schweiz
- Rechnungslegung und Bilanz in den USA, US-GAAP
- Verkauf handelsregisterlich eingetragener und bestehender U.S. Corporationen
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Firmengründung USA: Der rechtliche Rahmen der US-GAAP
Um den Hintergrund der Entwicklung der unterschiedlichen Rechnungslegungssysteme zu verstehen, die hier nur vereinfacht als kontinentaleuropäisch und anglo-amerikanisch benannt werden sollen, gibt es verschiedene Prämissen, zu denen unter anderem das Rechtssystem, die Ziele der externen Rechnungslegung, die Finanzierung der Unternehmen und steuerrechtliche Aspekte gehören.
Zum Verstehen der US-GAAP spielt das unterschiedliche Rechtssystem eine wichtige Rolle. Im Gegensatz zu dem auf dem Römischen Recht beruhenden Code Law, das, wie auch in Deutschland üblich, viele Spezialfälle abdecken soll, ist in den USA das durch Richterrecht entwickelte Common Law vorherrschend. Demzufolge gibt es keine gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegungsvorschriften, sondern normensetzende Institutionen (Standard Setter).
Die Beachtung der durch sie gesetzten Rechnungslegungsnormen ist notwendig, will man die Ziele der externen Rechnungslegung erfüllen.
Zu den wesentlichen Unterschieden gehört gleichfalls, dass diese Standard Setter im Gegensatz zu Deutschland unabhängig vom Gesetzgeber sind. Der Standard Setter in den USA ist der FASB, auf dessen Entstehung und Aufgaben unter 4. eingegangen wird.
Gleichzeitig spielt die Securities and Exchange Commission (SEC) eine wichtige Rolle, obliegt ihr doch die Überwachung der Gesetze zum Wertpapierhandel.
Firmengründung USA: Welche Unternehmen müssen ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen und offen legen?
Die SEC verlangt die Prüfung und Offenlegung der Abschlüsse jener Unternehmen, die Wertpapiere an einer von ihr beaufsichtigten Börse emittieren. Für Publikumsgesellschaften sind die von der SEC (bzw. dem von ihr beauftragten Standard Setter) erlassenen US-GAAP daher verbindlich, wenngleich ihnen im Vergleich zum deutschen HGB die Gesetzeskraft fehlt. Damit existiert keine allgemeine, mit den Regelungen des § 238 ff. HGB vergleichbare Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen für alle Kaufleute.
Auch in den USA gilt es als selbstverständlich, dass ein Kaufmann Bücher führen muss. So sieht z. B. Section 446(a) des Internal Revenue Code vor, dass „taxable income shall be computed under the method of accounting on the basis of which the taxpayer regulary computes his income in keeping his books“. Konkrete gesetzliche Regelungen, wie diese Regelungen für alle Kaufleute aussehen sollen, fehlen jedoch. So ist es durchaus erlaubt, die Buchführung auf Basis einer Einnahmen-Ausgabenrechnung – d. h. nach dem kameralen System – zu führen, oder aber im Wege der für kaufmännische Rechnungslegung üblichen Doppik. Welche Prinzipien dabei angewandt werden, welche Vermögensgegenstände und Schulden bzw. Verpflichtungen angesetzt werden und wie deren Bewertung erfolgt, bleibt jedoch im Unklaren.
Personen- und Kapitalgesellschaften legen in Ermangelung spezifischer Regelungen häufig nur nach steuerlichen Regelungen Rechnung. Eine Ausnahme dabei bildet Kalifornien, die über das „General Corporate Law“ großen Kapitalgesellschaften mit mehr als 100 Aktionären die Anwendung von US-GAAP vorschreibt.
Gleichwohl ist es nicht unüblich, dass Unternehmen vertraglich zur Anwendung von US-GAAP verpflichtet werden. Dieses kommt beispielsweise im Falle einer Kreditaufnahme in Frage, in deren Rahmen die finanzierende Bank über ein abgestimmtes, standardisiertes System (z. B. US-GAAP) die für sie relevanten Finanzinformationen erhält.
Das AICPA hat die für die Wirtschaftsprüfer verbindlich anzuwendenden US-GAAS herausgegeben, nach denen Wirtschaftsprüfer in den USA Abschlüsse nur dann testieren dürfen, wenn diese den US-GAAP entsprechen.
Im Zuge der weiteren Globalisierung der Kapitalmärkte gibt es auch in Deutschland Anwender der US-GAAP, z. B. verpflichten die Rechnungslegungsvorschriften der Deutsche Börse AG die Teilnehmer der im SMAX (ab dem 31. Dezember 2001) und am ehemaligen Neuen Markt (seit jeher) gelisteten Unternehmen, ihre Jahresabschlüsse auf der Grundlage der IAS oder der US-GAAP zu erstellen
Firmengründung USA: Bedeutung und Einfluss der amerikanischen Börsenaufsicht SEC
Für die Unternehmensfinanzierung in den USA besitzen die Kapitalmärkte eine herausragende Bedeutung. Die US-GAAP sind stark auf das Informationsbedürfnis des Investors ausgerichtet und nicht vorrangig wie die handelsrechtlichen Vorschriften Gläubigerschutz orientiert. Demzufolge richten sich die Rechnungslegungsgrundsätze zusammengefasst nach folgenden Zielen:
- Bereitstellung entscheidungserheblicher Informationen
- Befriedigung der Informationsbedürfnisse
- Information über Gewinnherkunft und die Beurteilung zukünftiger Gewinnaussichten
- Rechenschaftslegung gegenüber Investoren.
Im Ergebnis des Börsenkrachs 1929 und der anschließenden Wirtschaftskrise waren gesetzgeberische Eingriffe zur Wahrung der Interessen der Kapitalgeber an den Kapitalmärkten notwendig. Hieraus resultierten der Security Act (1933) und Security Exchange Act (1934) als Bundesgesetze (Primary Acts), die auch für die einzelnen Bundesstaaten in den USA verbindlich sind:
- Securities Act von 1933
Ziel: Schutz von Investoren
Mittel: Veröffentlichung umfangreicher Informationen über die angebotenen Wertpapiere (insbesondere Emissionsprospekt),
- Securities Exchange Act von 1934
Ziel: Einführung eines einheitlichen Berichtssystems, mittels dessen wichtige Finanzdaten des Unternehmens veröffentlicht werden.
1934 erfolgte die Gründung der SEC durch einen Erlass des Kongresses zur Durchsetzung und Überwachung des Security Act 1933 und des Security Act 1934 als unabhängige Bundesbehörde, ausgestattet mit umfangreichen Kontrollbefugnissen. Daneben existieren in den einzelnen Bundesstaaten eigene Gesetze für die lokalen Börsen (so genannte Blue Sky Laws).
Die SEC hat staatlicherseits weitgehende Normierungsbefugnisse, die der Wahrung der Interessen der Investoren und der Aufrechterhaltung der Funktion der Kapitalmärkte dienen sollen. Im gewissen Umfang nimmt die SEC dadurch legislative, judikative und exekutive Funktionen wahr. Damit hat die SEC maßgeblichen Einfluss auf die Publizitätspflichten der an den Börsen zugelassenen Unternehmen. Sie kann selbst Verordnungen erlassen und sie überwacht die Einhaltung der Gesetze für den Wertpapierhandel. Vornehmlich erfolgt die Überwachung durch die Prüfung im Rahmen des Zulassungsverfahrens bei der SEC und danach durch die periodische Berichterstattung.
Eine der zentralen Aufgaben der SEC ist es, die bundesgesetzlichen Regelungen des US-amerikanischen Kapitalmarktrechtes durchzusetzen und damit die Öffentlichkeit vor falschen und irreführenden Informationen bzw. betrügerischen und unlauteren Handlungen durch am Kapitalmarkt vertretene bzw. agierende Unternehmen und Personen zu schützen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurden ihr umfangreiche legislative, exekutive sowie judikative Kompetenzen eingeräumt, so dass sie manchmal auch als „Vierte Gewalt“ bezeichnet wird. Festzuhalten bleibt, dass sie große Macht ausübt.
Wie bereits erwähnt, hat ein Unternehmen, dessen Wertpapiere bei der SEC registriert sind – d. h. die an einer amerikanischen Börse notiert sind – Jahres- und Vierteljahresberichte bei der SEC einzureichen. Diese Berichte werden durch die SEC überprüft, und zwar nicht nur auf Vollständigkeit und auf die Einhaltung formaler Aspekte, wie z. B. der fristgerechte Eingang. Vielmehr werden die eingereichten Berichte auch inhaltlich analysiert und auf ihre Übereinstimmung mit den US-GAAP sowie den Verlautbarungen der SEC überprüft. Um diese Prüfungstätigkeit wahrnehmen zu können, wurden der SEC weitreichende Kompetenzen zugewiesen. Diese äußern sich insbesondere in umfangreichen Auskunfts- und Vorlagepflichten seitens der berichtenden Unternehmen.
Diese Kontrolltätigkeit ist jedoch nicht als Ersatzfunktion für die Abschlussprüfung anzusehen. Der Prozess der Abschlussprüfung wird von der SEC als sehr wichtiges Instrument zur Sicherung der Qualität der Unternehmensberichterstattung und damit zur Gewährung des Anlegerschutzes gesehen. Jedoch definiert die SEC Anforderungen, die an die Wirtschaftsprüfer zu stellen sind, und überwacht die Prüfungstätigkeit. So akzeptiert die SEC nur solche Prüfer, die an einem so genannten „Peer Review“, einer externen Überwachung der für Abschlussprüfer geltenden Qualitätsstandards, teilnehmen.
Die SEC findet hinsichtlich ihrer Machtfülle in Deutschland bzw. Europa kein Äquivalent. So obliegt die Überwachung des Wertpapierhandels in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, vor der Zusammenlegung mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred): Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BaWe), dass mit dem zweiten Finanzmarktförderungsgesetz etabliert wurde). Gleichwohl sind Aufgabenspektrum, Ausstattung und Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht in keinster Weise mit denen der SEC vergleichbar. Das BaFin übt weitestgehend exekutive Funktionen aus, legislative und judikative Aspekte sind auf ein Minimum, wie z. B. den Erlass von Bußgeldkatalogen, beschränkt. Die Berichterstattung börsennotierter Unternehmen wird durch das BaFin nicht inhaltlich überprüft. Vielmehr beschränkt sich das BaFin auf die Prüfung der Einhaltung der allgemeinen Offenlegungspflichten und darauf, ob sämtliche geforderten Dokumente eingereicht wurden. Ob diese Dokumente jedoch die geforderten Informationen erhalten und ob diese Informationen zutreffend sind, wird vom BaFin nicht geprüft. Entsprechend des Regelwerks der Deutschen Börse AG wird auch von dieser keine inhaltliche Überprüfung der eingereichten Informationen durchgeführt.
Diese Ausführungen sollen zeigen, dass die SEC im System der US-amerikanischen Rechnungslegung eine bedeutende Rolle einnimmt und dass das Image der US-amerikanischen Berichterstattung nach allgemeiner Auffassung zu einem nicht unwesentlichen Teil auf die Existenz einer Kontrollinstanz zurückzuführen ist.
Die SEC ist wie folgt aufgebaut:

Wichtige Verordnungen sind u. a.:
Regulation S-X
- Festlegungen über Inhalt und Form sowie die Prüfung und Offenlegungsfristen zu den Jahresabschlüssen, die bei der SEC einzureichen sind.
Regulation S-K
- Weitere zu publizierende Informationen außerhalb des Jahresabschlusses.
Forms
Wichtige Forms, die für ausländische Unternehmen verbindlich sind u.a.
- Form-1 bei erstmaliger Registrierung
- 20-F Jahresbericht ausländischer Unternehmen.
Die Forms regeln den Aufbau und die Inhalte der an die SEC weiterzuleitenden Informationen.
Die von den Unternehmen einzureichenden Informationen können seit 1996 für inländische Unternehmen auch elektronisch eingesandt und die archivierten Berichte eingesehen werden unter: http://www.sec.gov.
Beispielgebend für den Informationsumfang eines solchen Forms seien hier einige Punkte des vier Teile umfassenden Form 20-F wiedergegeben:
1. Teil
- Beschreibung der Geschäftstätigkeit
- Beschreibung der Standorte und Art der wichtigsten Betriebsstätten
- Bestimmte Finanzdaten einschl. Tochterunternehmen der letzten fünf Jahre u. a.
- Umsatzerlöse
- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit je Aktie
- Gesamtvermögen
- Bardividende je Aktie
- MD&A (Management’s Discussion and Analysis of Financial Condition and Results of Operations)
- Erörterung und Analyse der Finanz- und Ertragslage durch das Management.
2. Teil
- Beschreibung der zu registrierenden Wertpapiere
3. Teil
- Beschreibung eines eventuellen Zahlungsverzuges bei ausgegebenen Wertpapieren
- Beschreibung der Änderung der Rechte ausgegebener Wertpapiere und ihre Auswirkungen auf die Rechte der anderen Wertpapiere.
4. Teil
- alle nach US-GAAP und Regulations S-X geforderten Angaben
- Jahresabschlüsse und Anhänge.
Soweit man sich einen Überblick über Form 20-F anhand eines Beispiels verschaffen will, sind diese in der Regel bei den Investor Relation Abteilungen der deutschen Unternehmen, die an der amerikanischen Böse notiert sind, auch über das Internet abrufbar (z. B. www.siemens.de).
Die SEC hat ihre Normierungsbefugnisse auf privatrechtliche Organisationen übertragen. Die Erarbeitung materieller Rechnungslegungsbestimmungen (US-GAAP) wurde an normensetzende Institutionen delegiert (seit 1973: FASB).
Für die Zulassung von Unternehmen an den Börsen in den USA, von denen die NYSE der weltweit größte Kapitalmarkt ist, sind die Vorgaben der SEC verbindlich. Eine Besonderheit besteht für ausländische Unternehmen, die eine Zulassung bei der SEC beantragen. Die SEC erkennt nur Jahresabschlüsse nach den amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen an oder die Unternehmen müssen eine Überleitungsrechnung (Reconcilation) des Jahresüberschusses und des Eigenkapitals nach den US-GAAP erstellen.
Exkurs: Der Sarbanes-Oxley Act von 2002
In Konsequenz der Bilanzierungsskandale in den USA hat der US-amerikanische Senat am 15. Juli 2002 den „Public Company Accounting Reform and Investor Protection Act of 2002” (sog. Sarbanes Bill S. 2673 in der Fassung vom 25. Juni 2002) verabschiedet. Im Vermittlungsverfahren haben Senat und Repräsentatenhaus dem sog. Sarbanes-Oxley Act of 2002 zugestimmt, der sodann von Georg W. Bush unterschrieben wurde. Das Gesetz gilt für SEC Registrants, d.h. Unternehmen, die den Bestimmungen der SEC unterliegen (SEC-registrierte Unternehmen), sowie für Prüfer oder Prüfungsgesellschaften, die Prüfungsleistungen (z.B. Audit- oder Reviewleistungen) für diese Unternehmen erbringen. Für die Unternehmensleitungen SEC-registrierter Unternehmen hat dieses Gesetz tiefgreifende Änderungen in Bezug auf ihre Verantwortung für eine ordnungsgemäße Finanzberichterstattung. Dem Act zufolge hat das Management – neben einer Vielzahl anderer Regelungen – der jährlichen Berichterstattung gegenüber der SEC auch einen gesonderten Bericht über die im Unternehmen eingeführten Internen Kontrollen beizufügen. Im Einzelnen hat dieser Bericht Angaben zur Verantwortung des Managements hinsichtlich der Einführung und ständigen Pflege eines Systems angemessener interner Kontrollen und Verfahren in Bezug auf die Finanzberichterstattung des Unternehmens sowie eine Beurteilung der Wirksamkeit dieser Kontrollen und Verfahren für das abgelaufene Geschäftsjahr zu enthalten. Mit dem Hinweis auf den Schutz der Investoreninteressen wurde die SEC ermächtigt, in deutlich größerem Umfang als bislang regelmäßig und systematisch die Angaben in den Finanzberichten der Unternehmen zu kontrollieren. Bei der Bestimmung der zu kontrollierenden Unternehmen werden insbesondere Aspekte wie notwendig gewordene Änderungen von bereits veröffentlichten Abschlüssen, die Volatilität des Aktienkurses, die Marktkapitalisierung des Unternehmens, Wachstumsunternehmen mit auffälligen Kurs-Gewinn-Relationen etc. zu berücksichtigen sein. Jedes Unternehmen muss innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums einmal reviewed werden.
Im Zuge der weiter voranschreitenden Globalisierung der Kapitalmärkte werden von verschiedenen Seiten (SEC, EU, IOSCO) nunmehr vermehrt Anstrengungen unternommen, die Rechnungslegungsgrundsätze weltweit zu harmonisieren, um auch Abschlüsse auf Basis der International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS) bei der SEC zur Zulassung anzuerkennen. Dazu hatte die SEC Mitte 2000 ein Papier mit 26 Fragen erarbeitet, deren Beantwortung ihr die Möglichkeit eröffnen soll, die IAS als Zugangsvoraussetzung zu den amerikanischen Kapitalmärkten zu beurteilen. Dabei will die Behörde einerseits die Qualität der Rechnungslegung in den USA aufrecht erhalten und andererseits zu einer internationalen Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze beitragen.
Nachfolgend ist zusammenfassend, unter Beachtung der IAS/IFRS und der EG-Richtlinien, dargestellt, wie die verschiedenen Organisationen Einfluss auf die Gestaltung der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze nehmen:
Firmengründung USA: Normensetzende Institutionen hinsichtlich der US-GAAP
Die amerikanischen Wirtschaftsprüfer sind im American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) organisiert. Bis zur Gründung des Financial Accounting Standards Board 1972 wurden die Verlautbarungen des AICPA durch die SEC als Grundlage für die bei ihr einzureichenden Jahresabschlussunterlagen akzeptiert. Diese Verlautbarungen wurden durch das Comittee on Accounting Procedere (CAP) und nach der Gründung des FASB durch das Accounting Principle Board (APB) erarbeitet.
Das CAP wurde 1938 durch das AICPA gegründet, als die SEC die Erarbeitung von Rechnungslegungsstandards an das AICPA delegiert hatte. Das CAP wurde 1959 durch das Accounting Principle Board abgelöst. Mitglieder des CAP waren praktizierende Wirtschaftsprüfer, die ehrenamtlich tätig wurden. Durch das CAP wurden die Accounting Research Bulletins herausgegeben, von denen einige Teile heute noch gültig sind.
Das Financial Accounting Standards Board (FASB) wurde 1972 gegründet und löste 1973 das Accounting Principles Board (APB) als Standard Setter in den USA ab. Die Ablösung des APB war eine Folge der wachsenden Kritik, die an diesem Gremium geübt wurde. Die größten Schwächen bestanden in der einseitigen Besetzung durch Wirtschaftsprüfer und damit einhergehend in der mangelnden Berücksichtigung der Interessen anderer Gruppen sowie in der schwerfälligen Entscheidungsfindung. Weiterhin wurde bemängelt, dass die Mitarbeiter ihrer Tätigkeit nicht hauptberuflich nachgingen und dass der Arbeit kein Conceptual Framework zugrunde lag. Einige, noch nicht durch neue SFAS des FASB überholte Standards sind auch weiterhin noch gültig.
Die Gründung des FASB erfolgte durch die Financial Accounting Foundation (FAF), einer privaten Stiftung, die von den wichtigsten Interessenvertretungen aus dem Bereich der Rechnungslegung sowie von zwei staatlichen Organisationen getragen wird. Die FAF wird vertreten durch das Board of Trusties, welches die Mitglieder des FASB wählt sowie deren Chairman bestimmt; daneben ist es für die Überwachung sowie für die Finanzierung zuständig.
Das FASB besteht aus sieben Mitgliedern, die für fünf Jahre in ihr Amt gewählt werden, wobei einmalig eine Wiederwahl zulässig ist. Die Hauptaufgabe besteht in der Entwicklung der Statements of Financial Accounting Standards und Concepts. Zusätzlich werden zu Einzelproblemen, die die Statements betreffen, so genannte Interpretations veröffentlicht. Zur Unterstützung der Arbeit des FASB dient der Research and Technical Advisory Staff (RTA), eine feste Arbeitsgruppe aus rd. 40 Mitarbeitern. Daneben werden zur Vorbereitung einzelner Standards zeitlich begrenzt Task Forces gebildet, die i. d. R. aus 15 Mitgliedern bestehen. Die Lösung dringender Rechnungslegungsprobleme kann durch die Emerging Issues Task Force übernommen werden, die aus 15 Mitgliedern besteht.
Das Financial Accounting Standards Advisory Council (FASAC) hat die Aufgabe, Themen vorzuschlagen, zu denen ein Rechnungslegungsstandard entwickelt werden soll. Die Mitglieder des FASAC werden von der FAF gewählt.
Während die Arbeit in den Task Forces und im FASAC (mit Ausnahme des Vorsitzenden) ehrenamtlich geleistet wird, sind die Mitglieder des Boards of Trusties der FAF, des FASB und des RTA hauptberuflich tätig.
Verlautbarungen des FASB sind:
- Statements of Financial Accounting Standards
- Statements of Financial Accounting Concepts
- FASB Interpretations
- FASB Technical Bulletin
- Emerging Issues Task Force
- Questions and Answers prepared by FASB Staff.
Die Einbindung des FASB in die US-Rechnungslegung stellt sich wie folgt dar:

Die SFAS sind die wichtigsten Verlautbarungen und besitzen mit den Interpretations allgemeine Bindungswirkung.
Die Entstehung von SFAS bzw. SFAC erfolgt in einem streng formalisierten und transparenten Verfahren (Due Process), in welches auch die Öffentlichkeit einbezogen wird.
Die Themenauswahl vollzieht sich in mehreren Schritten. Informationen über Rechnungslegungsprobleme erhält das FASB durch die einzelnen Berufsorganisationen des FAF, durch das FASAC, durch andere Rechnungslegungsgremien oder durch sonstige Personen, die sich mit Rechnungslegung befassen. In einer öffentlichen Diskussion wird das Problem in einem festgelegten Verfahren dahingehend überprüft, ob eine Lösung im Rahmen eines Statement of Financial Accounting Standards bzw. Concepts durch das FASB notwendig, sinnvoll, möglich und durchsetzbar erscheint.
Soll ein SFAS bzw. SFAC erarbeitet werden, wird eine Task Force eingesetzt, die in Zusammenarbeit mit dem RTA ein so genanntes Discussion Memorandum erstellt. Das Memorandum wird veröffentlicht und eine Frist für Stellungnahmen von 60 Tagen eingeräumt. Nach der Erörterung der Stellungnahmen in einer öffentlichen Sitzung erstellt das FASB einen Entwurf (Exposure Draft) und veröffentlicht diesen. Die zu dem Entwurf eingegangenen Stellungnahmen werden wiederum in einer öffentlichen Sitzung diskutiert. Sofern keine Veränderungen vorgenommen werden, kann ein SFAS bzw. ein SFAC mit der Zustimmung von mindestens fünf Mitgliedern des FASB beschlossen werden. Ansonsten wird der Entwurf modifiziert und durchläuft das Verfahren erneut.
Werden die Statements von der Securities Exchange Comission akzeptiert, so sind sie als Bestandteil der US-GAAP bindend für alle an einer amerikanischen Börse notierten Unternehmen. Die SEC ist für die Durchsetzung der Standards zuständig und überwacht deren Einhaltung durch börsennotierte Unternehmen. Des Weiteren soll auch die Überwachung der Wirtschaftsprüfer die Einhaltung sichern.
Im Überblick stellt sich der Standard Setting Process wie folgt dar:

Die US-GAAP sind in den SAS 69 wie folgt definiert:
„Generally Accepted Accounting Principles (…) is a technical term in financial accounting. (…) [They] encompass the conventions, rules and procedures necessary to define accepted accounting practice at a particular time. (…) [They] include not only broad guidelines of general application, but also detailed practices and procedures.“
Für den Gesamtzusammenhang der einzelnen Standard Setter hat sich der Begriff des „House of GAAP“ herausgebildet. Die Rangfolge der Anwendung der US-GAAP dabei ergibt sich aus dem Statements of Auditing Standards (SAS) 69 des AICPA.
Ist die buchhalterische Behandlung eines Geschäftsvorfalles nicht im Bereich der Verpflichtungsebene geregelt, so findet die jeweils nächst niedrigere Ebene Anwendung, soweit eine spezielle Regelung den Geschäftsvorfall nicht besser abbildet.
