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Firmengründung in den VAE (Dubai)- Company Formation UAE

Firmengründung in den VAE (Vereinigte Arabische Emirate)/Dubai und Freihandelszonen

Firmengründung VAE: Banken in Dubai /VAE

Quelle: https://directory.justlanded.com/de/Vereinigte-Arabische-Emirate/Finanzen_Banken/1

Direkt-Links der wichtigsten Banken VAE:

Firmengründung Dubai-VAE (Company Formation UAE): News

Zum 1. Juni 2009 wurde das gesetzliche Mindeststammkapital in Höhe von 150.000 AED (ca. 30.000 Euro) für Limited Liability Companies (kurz: LLCs) nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate abgeschafft.

Es steht nun im Ermessen der (Gründungs-)Gesellschafter, in welcher Höhe sie die (neue) Gesellschaft mit Kapital ausstatten, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Ebenfalls abgeschafft wurde der gesetzliche Mindestnennwert eines Anteils in Höhe von 1.000 AED (ca. 200 Euro). Auch die Zerlegung des Gesellschaftskapitals steht jetzt im Ermessen der Gesellschafter; sie muss nur gleichmäßig sein.

Firmengründung Dubai-VAE (Company Formation UAE): Kurzübersicht

SteuernEU-NiederlassungsfreiheitDBA-SachverhaltNiedrigsteuerland nach 8 AStGEU-Mutter-Tochter-RLMögliche Alternativen
Keine Steuern, außer für Ölgesellschaften, petrochemische Betriebe und BankenNeinJa, unterhält mit vielen Ländern ein DBA.*Ja: Wirkung §8 AStG, wenn passive Einkünfte und MehrheitseignerNein, jedoch keine Quellensteuer in den VAEZypern, Madeira,ZEC

*DBAs VAE: Algeria, China, Egypt, Finland, France, Germany, India, Indonesia, Italy, Jordan, Kuwait, Luxembourg, Malta, Malaysia, the Netherlands Pakistan, Poland, Romania, Singapore, South Korea, Sudan, Syria, Turkey and Yemen.

Firmengründung Dubai-VAE: Video

https://www.youtube.com/watch?v=NMZ3CHpBivo

Free Trade Zone RAK

Firmengründung Dubai-VAE (Company Formation UAE): Dienstleistungen

Im Rahmen von Firmengründungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE,Dubai) , bieten wir grundsätzlich nachfolgende Dienstleistungen an:

  • Firmengründungen in den VAE (Dubai LLC, Gesellschaften in der Freihandelszone, VAE Offshore-Gesellschaft)
  • Firmengründungen Freihandelszonen VAE, inkl. Lizenzen
  • Firmengründungen in der Freihandelszone RAK (Komplettpakete einschließlich Gründung,Office Lösungen,Visa,Konto)
  • Sponsor Guarantee
  • Firm Indentification
  • Treuhanddienste, Treuhand-Geschäftsführung und/oder Shareholder
  • Domizilierung Ihrer VAE-Gesellschaft, Büroservice, Hilfe bei der Suche nach geeigneten Büroräumen
  • Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft
  • Vermittlung Steuerberatungs- und/oder Rechtsanwaltskanzlei in den VAE/Dubai, deutschsprachig
  • Steuerliche Gestaltung bei verbundenen Unternehmen

Firmengründung VAE/Dubai: Steuerliche Aspekte und Betriebsstätte 

Da in den VAE nur Ölkonzerne und Banken steuerpflichtig sind und andere Unternehmungen keine Steuern bezahlen, ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten des Investments in Dubai/ den VAE. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss in den VAE eine Betriebsstätte gemäß DBA installiert werden. Auf der einen Seite ist eine VAE-Gesellschaft i.d.R. zwar keine Offshore-Gesellschaft im Sinne, da die VAE Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern- auch mit Deutschland- unterhalten, auf der anderen Seite ist die EU-Niederlassungsfreiheit nicht anwendbar. Mithin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Ort der geschäftlichen Oberleitung (5 DBA): Ein in den VAE Ansässiger im Sinne muss die Geschicke der Gesellschaft lenken. Von dieser Regelung kann abgewichen werden,wenn in den VAE eine Produktionsstätte installiert wird,eine Bauausführung länger als 9-12 Monate (je nach DBA) oder bei einer Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen. Dann gemäß DBA immer Betriebsstätte in den VAE.

Der „Ort der geschäftlichen Oberleitung“ kann in einigen Fällen auch dadurch dokumentiert werden, dass der z.B. Deutsche Geschäftsführer im Rahmen der geschäftlichen Oberleitung in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben gewöhnlich an der Betriebsstätte in den VAE wahrzunehmen. Dieses funktioniert allerdings nicht bei notwendigen Tagesentscheidungen.

  • Es muss ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegen (dieses schreibt das innerstaatliche Recht der VAE vor), ein „Briefkasten“ oder „Virtuell Office“ ist als Firmensitz nicht ausreichend. Allerdings bietet die Freihandelszone RAK „kleine Büroarbeitsplätze“ als alternative Lösung an.

Beachten Sie bitte außerdem, dass für die Aufnahme von Geschäftstätigkeiten in den VAE und Freihandelszonen eine Lizenz erforderlich ist. Im Rahmen einer Firmengründung in den Freihandelszonen der VAE ist daher i.d.R. folgendes Paket zu buchen: Firmengründung+Lizenz+Visa+Büro.

Firmengründung VAE/Dubai und Betriebsstättenbegriff nach DBA:

Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „Betriebstätte“ eine
feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder
teilweise ausgeübt wird.

  1. Der Ausdruck „Betriebstätte“ umfasst insbesondere:
    1. einen Ort der Leitung,
    2. eine Zweigniederlassung,
    3. eine Geschäftsstelle,
    4. eine Fabrikationsstätte,
    5. eine Werkstätte,
    6. ein Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen,
    7. eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate überschreitet.
  2. Als Betriebstätten gelten nicht:
    1. Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
    2. Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
    3. Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu werden;
    4. eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen;
    5. eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen, wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.

Mithin: Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 12 Monate Dauer (in manchen DBAs auf 9 Monate reduziert), löst immer eine Betriebsstätte in den VAE aus. Ansonsten orientiert sich der steuerliche Betriebsstättenbegriff am „Ort der geschäftlichen Oberleitung“:

-Entweder Sie oder ein Beauftragter verlagern Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE und treten selbst als Geschäftsführer der Gesellschaft auf

ODER

-Sie stellen einen in den VAE Ansässigen im Sinne als Geschäftsführer an

ODER

-der z.B. in Deutschland ansässige Mandant weist nach, das er im Rahmen der erforderlichen geschäftlichen Leitungsaufgaben in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben gewöhnlich wahrzunehmen (Funktioniert nicht bei notwendigen Tagesentscheidungen)

ODER

-unsere Kanzlei in den VAE stellt einen Treuhand-Geschäftsführer

Firmengründung VAE/Dubai und Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Deutschen Außensteuergesetz (§ 8 AStG ), bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts:

Im Kern regelt das deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Besteuerung beim deutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheits-Eigner, über 50%), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer.Vermeidungsstrategien sind :

  • der deutsche Investor ist nach außen (Treuhand-Lösung) oder real Minderheits-Gesellschafter
  • die Gesellschaft führt in den VAE Aktivgeschäfte aus. Mehr dazu lesen Sie hier….
  • der Gesellschafter ist nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (die Hinzurechnungsbesteuerung gibt es nur in Deutschland und USA)
  • Der Mehrheits-Gesellschafter ist eine andere Auslandsgesellschaft (juristische Person). Zu diesem Zwecke könnte der Mandant z.B. eine zweite Auslandsgesellschaft gründen (Betriebsstätte im Sitzstaat), die minimal 50% der Anteile an der VAE-Gesellschaft hält. Beispiel: Die deutsche GmbH hält bei passiven Tätigkeiten nach 8 AStG maximal 50% der Anteile, eine zyprische Limited mit Betriebsstätte Zypern die anderen 50% Anteile.

Firmengründung VAE/Dubai und Steuergestaltung durch Zwischenholding

Eine Zwischenholding sorgt bei richtiger Gestaltung für die steuerfreie Durchschleusung von Dividenden (Dividendenrouting). In diesem Kontext werden Holdinggesellschaften auf Zypern, den Niederlanden oder Spanien nicht besteuert (Holdingprivileg).

Im Rahmen der steuerlichen Gestaltung mit den VAE können somit Nachteile aufgrund nicht bestehender Doppelbesteuerungsabkommen oder neuer Regelungen in den DBAs zwischen Deutschland und den VAE ausgeglichen werden. Dieses bedeutet, dass Deutsche Mandanten bzw. Mandanten aus Ländern die kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE unterhalten von der Installation einer Zwischenholding besonders profitieren. Deutsche Mandanten haben mithin eine „steuerliche Rechtssicherheit“, dass in jedem Fall (unabhängig von den DBA-Regelungen und/oder Aufkündigung des DBAs) keine nachteilige Folgen entstehen. 

Firmengründung Dubai/VAE und Gesellschaftsformen Dubai/VAE:

Limited Liability Company in Dubai (LLC): Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen „Besitz“ stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach „außen“- von VAE-Angehörigen gehalten werden.  Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden, sofern anwendbar.

Für die Domizilierung der LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt. Es muss ein eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in Verbindung mit einem angemieteten Büro beim Business_Center (z.B. www.regus.com ) akzeptiert. Im Rahmen der Firmengründung in der Freihandelszone RAK bieten wir komplette Office-Lösungen an.

VAE-Offshore-Gesellschaften (Freihandelszone): Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht nach Deutschland fließen. Die Positivwirkungen eines DBAs entfalten bei Offshore-Gesellschaften keine Wirkungen. Offshore Gesellschaften dürfen nur Geschäfte außerhalb der VAE realisieren.

Branche oder Repräsentationsbüro: Eine Branche oder ein Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in die VAE. Es entfallen die hohen Kosten für eine Körperschaftsgründung in den VAE (z.B. LLC) , mithin Kosten für einen Sponsor und das Stammkapital. Die Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über die Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B. zyprische Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU Gesellschaft) mit einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte auf Zypern, mithin 10% Ertragsbesteuerung der weltweiten Einkünfte. Diese zyprische Limited eröffnet dann eine Repräsentanz oder Branche in den VAE/Dubai.

Gesellschaften in der Freihandelszone:

Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00. Bei einer Firmengründung RAK werden nur 100.000 DHS Stammkapital fällig.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH) bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00.

Geldüberweisungssystem Hawala

Das traditionelle islamische Geldüberweisungssystem Hawala bedarf keiner Dokumente, hinterlässt kaum Spuren und umgeht somit das Geldwäschegesetz. Gern führen wir dazu in einem persönlichen Gespräch aus.

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