Firmengründung VAE, Dubai, Vereinigte arabische Emirate, Freihandelszonen VAE

Firmengründung Dubai – VAE (Vereinigte arabische Emirate)

Firmengründung VAE – Freihandelszonen VAE: Free Zone Company RAK- Jebel Ali und Sharjah

Firmengründung Dubai -VAE: Freihandelszonen VAE

Um ausländische Unternehmen verstärkt anzulocken, wurde z.B. in Jebel Ali, RAK oder Sharjah eine Freihandelszone geschaffen. Firmen, die sich dort ansiedeln, benötigen eine Free Zone Establishment Licence. Sie wird erteilt, wenn das Unternehmen seine Geschäfte auf die Freihandelszone und das Ausland beschränkt. Geschäfte innerhalb der VAE sind nur über einen Handelsvertreter möglich. Allerdings bestehen Ausnahmen.

Die hier angesiedelten Offshore-Firmen können sich zu 100% in ausländischen Besitz befinden und sind für einen Zeitraum von 15 Jahren von jeglicher Körperschaftssteuer befreit. Kapital- und Gewinntransfers sind frei.

In den VAE gibt es z.Zt. die Jebel Ali Free Zone, die Dubai Airport Free Zone und die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone, in welcher die Dubai Internet City, die Dubai Media City und die Dubai Idea Oasis integriert sind. Außerdem die Freihandelszonen RAK und Sharjah.

Formen der Niederlassungen sind:

  • Gründung einer Zweigniederlassung
  • Gründung eines Free Zone Establishments (FZE)
  • Gründung einer Free Zone Company (FZCO)

Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH) bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00.

In der Freihandelszone RAK beträgt das Stammkapital 100.000 Dhs, in der Freihandelszone Sharjah 150.000 Dhs.

https://youtube.com/watch?v=NMZ3CHpBivo%C2%A0
Video Freihandelszone RAK

Firmengründung Dubai /VAE: Übersicht Gesellschaftsformen in den VAE

Zweigniederlassung  (Branche ) eines ausländischen Unternehmens in den VAE

Die Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, z.B. über die Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft in einem EU-Niedrigsteuerland. Es ist kein Stammkapital erforderlich. Die Zweigniederlassung/Branche darf Geschäfte in-und außerhalb der VAE tätigen. Es ist eine Lizenz (Genehmigung) erforderlich und ein ordentlicher Geschäftssitz in den VAE. Die Realisierung ist in den Freihandelszonen und in Dubai möglich.

Limited Liability Company in Dubai (LLC)

Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen „Besitz“ stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach „außen“- von VAE-Angehörigen gehalten werden. Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden, sofern anwendbar.

Zum 1. Juni 2009 wurde das gesetzliche Mindeststammkapital in Höhe von 150.000 AED (ca. 30.000 Euro) für Limited Liability Companies (kurz: LLCs) nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate abgeschafft.  Es steht nun im Ermessen der (Gründungs-)Gesellschafter, in welcher Höhe sie die (neue) Gesellschaft mit Kapital ausstatten, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Ebenfalls abgeschafft wurde der gesetzliche Mindestnennwert eines Anteils in Höhe von 1.000 AED (ca. 200 Euro). Auch die Zerlegung des Gesellschaftskapitals steht jetzt im Ermessen der Gesellschafter; sie muss nur gleichmäßig sein.

Im Rahmen der Gründung einer LLC wird dem Mandanten empfohlen, über die parallele Gründung einer VAE-Offshore-Gesellschaft nachzudenken, die die Assets der LLC hält. Dieses bietet optimalen Investorenschutz.

Für die Domizilierung der LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt. Es muss ein eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in Verbindung mit einem angemieteten Büro beim Business_Center akzeptiert.

Möchte der Mandant offiziell beherrschenden Einfluss auf seine VAE-Gesellschaft haben (mehr als 51% der Anteile), so sollte eine Firmengründung in einer VAE-Freihandelszone erwogen werden, vgl. unten.

VAE-Offshore-Gesellschaften

(Freihandelszonen, z.B. RAK): Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht zurück an den Mandanten fliessen, sofern der Mandant oder seine Gesellschaft in der EU oder USA belegen ist. Eine VAE Offshore-Gesellschaft (International Business Company) darf keine Geschäfte in den VAE tätigen (Prinzip der exempt Company),allerdings Immobilien in den VAE erwerben. Die Abschirmwirkung eines vorhandenen DBAs entfaltet bei einer Offshore-Gesellschaft i.d.R. keine Wirkung. Es greifen alle Negativwirkungen im Kontext einer Firmengründung in einem Steueroasenland (Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft, Schein-/Briefkastenfirma).

Gesellschaften in der Freihandelszone

Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH) bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00. In der Freihandelszone RAK beträgt das Stammkapital 100.000 DHS, in der Freihandelszone Sharjah 150.000 DHS.

Sie können -im Gegensatz zur LLC- zu 100% im ausländischen Besitz sein, z.B. eine Deutsche GmbH ist 100% Eigner.

Gesellschaften in den Freihandelszonen VAE dürfen Geschäfte nur außerhalb den VAE tätigen, innerhalb nur über einen Handelsvertreter. Davon gibt es allerdings mittlerweile Ausnahmen. In bestimmten Fällen ist es erlaubt, dass die VAE Free Trade Zone Companie z.B. ein Büro in Dubai eröffnet und dort auch tätig wird.

Erforderliche Dienstleistungen im Rahmen einer Firmengründung Dubai/ VAE

Erforderlich sind bei einer Dubai LLC bzw. Gesellschaft in der Freihandelszone und/oder Niederlassung eines ausländischen Unternehmens IMMER: Firmengründung, entsprechende Lizenz, Visa-Paket und Büro (innerstaatliches Recht der VAE). Die Freihandelszonen (insbesondere RAK) bieten günstige Office-Lösungen an.

Außer bei der Gründung von Offshore-Gesellschaften ist die Stellung eines Treuhand-Direktors  nicht möglich. Das gesamte Rechtssystem ist so ausgelegt, dass der Mandant- oder ein Beauftragter- seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE verlegt und selbst als Direktor der VAE Gesellschaft bzw. Niederlassung auftritt. Alternativ  (sofern keine Tagesentscheidungen zu treffen sind), das der nicht in den VAE ansässige Direktor nachweist, dass er im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte wahrzunehmen ( 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte). Davon abweichend: Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer löst immer eine Betriebsstätte in den VAE aus, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung.

Alternativen zur Firmengründung in den VAE

Sucht der Mandant ein legales Steuermodell mit Stellung eines Treuhand-Direktors, so empfehlen sich insbesondere für EU-Ansässige (EU Niederlassungsfreiheit, EU Rechtschutz, keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, Deutschland §8 AStG) Firmengründungen in EU- Niedrigsteuerländer: Bulgarien 10%, Zypern und Irland 12,5%, Malta mit dem Malta Holding Modell 5%, EU Sonderzonen Madeira oder ZEC mit 5%.  

Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Gesellschaften in den Vereinigten arabischen Emiraten (VAE): Dubai -und Abu Dhabi LLC, Gesellschaften in den VAE-Freihandelszonen und Offshore-Gesellschaften in den VAE.