Versicherungsgesellschaft gründen, Versicherungsgesellschaft in Liechtenstein gründen

Versicherungsgesellschaft gründen: EWR oder Offshore

Versicherungsgesellschaft gründen: Isle of Man

Versicherungsgesellschaft auf Isle of Man gründen

Isle of Man bietet hervorragende Voraussetzungen zur Gründung einer eigenen Versicherungsgesellschaft: Niedrige Steuern, geringes Einlage/-Stammkapital, stabiles wirtschaftliches und politisches Umfeld.

Wir gründen Ihre Isle of Man-Gesellschaft und beantragen die entsprechende Versicherungslizenz über unsere Fachanwälte vor Ort. In den letzten Jahren hat sich die Insel zu einem der führenden Captiva-Zentren weltweit entwickelt. Hochinteressant für Versicherungen, von denen sich mittlerweile weit über 100 Gesellschaften dort niedergelassen haben.

Einlage-Stammkapital für die Versicherung

Das maximal auf der Isle of Man aufzubringende Stammkapital beläuft sich auf 500.000,- GBP. Hiervon sind nur sogenannte „Linked long-term“ und „long-term (other than linked) Risiken umfasst. Das minimal aufzubringende Stammkapital beträgt 50.000,- GBP und betrifft die Absicherung von Risiken verbundener Unternehmen bzw. Unternehmen eines ähnlichen Geschäftszweiges. Bei der Absicherung von  allgemeinen/fremden Risiken ist ein Stammkapital von 150.000 GBP erforderlich. Hierzu wird jeweils noch ein von den Behörden zu bestimmender Sicherheitszuschlag hinzugerechnet. Dieser errechnet sich aus dem bei der Registrierung abzugebenden Business Plan. Das Stammkapital zuzüglich dieses Sicherheitszuschlags, ist in bar aufzubringen und auf einem Konto einer auf der Isle of Man registrierten Bank zu hinterlegen. Darüber hinaus wird die Gesellschaft während ihrer aktiven Tätigkeit verpflichtet, zuzüglich zu dem Mindestkapital eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von 15 % des Netto-Prämien Aufkommens zu hinterlegen.

Versicherungsgesellschaft gründen: EWR und Offshore

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Versicherungsgesellschaften im EWR (Deutschland, Spanien, England, Andorra, Liechtenstein, Zypern), in der Schweiz oder in sogenannten Drittstaaten (z.B. Isle of Man). Gesetzliche Grundlagen sind die Gesetze der Länder, in Deutschland also z.B. das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Das Mindesteinlagekapital (Garantiefonds) beschreibt das jeweilige Landesrecht.

Unsere Kanzlei bietet im Kontext der Gründung von Versicherungsgesellschaften die gesamte Palette der Dienstleistungen an:

  • Gründung der Gesellschaft, in Deutschland z.B. Gründung der AG
  • Erlaubnisantrag bis zur Genehmigung zum Geschäftsbetrieb
  • Versicherungsvertragsrecht, AGBs der Versicherungsgesellschaft
  • Domizilierung der Versicherungsgesellschaft (ordentlicher Geschäftssitz)
  • Hilfe bei der Suche nach geeigneten Geschäftsführern der Versicherungsgesellschaft (persönliche und fachliche Eignung gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz des jeweiligen Landes)

Kapitalmarktrecht: Gründung von Versicherungsgesellschaften in der EU/EWR und Drittstaaten wie die Schweiz oder Isle of Man.

Unsere Anwälte für Kapitalmarktrecht begleiten Mandanten in der Gründung einer Versicherungsgesellschaft, inkl. Genehmigungsantrag, Gründung der Gesellschaft der Versicherungsgesellschaft.

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