Firmengründung Offshore, Firmengründung Panama, Belize, Cayman Islands, Seychellen
Firmengründung St. Vincent




Firmengründung Offshore: Firmengründung St. Vincent
- Index Firmengründung Offshore- Offshore Firma gründen
- Firmengründung Ausland: Rangliste der Steueroasen
- Firmengründung Ausland: Damit eine Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird
- Kollisionsrecht nach EuGH-Entscheidung „Inspire Art“, Prof. Dr. jur. Schanze
- Thema Aktivgeschäfte im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung
- Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt,EU-Gesellschaften
- Warum ist bei Offshore-Gesellschaften Vorsicht geboten?
- Unterschiede zwischen einzelnen Ländern
- Pdf-Datei: Grundsätzliche Überlegungen bei einer Offshore-Firmengründung (Nullsteueroase-Nicht DBA-Sachverhalt)
- Offshore Gesellschaft gründen und G20 Abkommen
-Empfehlung: Offshore Gesellschaft in den VAE /RAK |
Einleitung Firmengründung St. Vincent
St. Vincent besteuert Offshore Gesellschaften (Gesellschaften die nur außerhalb St. Vincent Geschäfte tätigen) nicht.
Die OECD-Vorschriften gegen Steuerhinterziehung-und Betrug werden seit 2010 umgesetzt.
Die gängige Rechtsform für Offshore Gesellschaften ist die Limited Liability.
Firmengründung St. Vincent: Die rechtswidrige Zwischengesellschaft
I.d.R. ist davon auszugehen, dass eine Firma auf St. Vincent als rechtswidrige Zwischengesellschaft eingestuft wird. Dieses ist nur dadurch zu verhindern, wenn auf St. Vincent ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert wird (Büro mit Mietvertrag, ggf. Angestellte) und die geschäftliche Oberleitung nachweisbar auf St. Vincent belegen ist (5 OECD-MA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte), also kein Nominee-Direktor, sondern angestellter- und aktiver Direktor. Ergänzend müsste der Nachweis erbracht werden, dass die geschäftlichen Aktivitäten auf St. Vincent realisiert werden und ein wirtschaftlicher Grund vorliegt. Außerdem Negativwirkung der nationalen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG) und Umkehr der Beweislast.
Firmengründung St. Vincent : Die gewollte rechtswidrige Zwischengesellschaft
Die Erfahrungen zeigen, dass Mandanten die eine Firmengründung auf St. Vincent realisieren wollen, sich bewusst für die rechtswidrige Zwischengesellschaft entscheiden. In einem solchen Fall sollten Maßnahmen getroffen werden, die das Entdeckungsrisiko minimieren oder ausschließlichen. Stichworte sind: Nominee-Direktoren werden durch Anwaltskanzlei gestellt, Shares und Treuhandvertrag werden an einem sicheren Ort aufbewahrt, Geschäftskonto St. Vincent oder in einem sicheren Offshore-Staat, keine Dividendenausschüttungen in den Heimatstaat des Mandanten (z.B. Privatkonto in einem sicheren Offshore-Staat). Außerdem darf keinesfalls erkennbar sein, dass die geschäftliche Oberleitung mutmaßlich vom Heimatstaat des Mandanten ausgeht.
Firmengründung St. Vincent und Abkommen über den Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten
Auch Abkommen mit den meisten EU-Staaten und den USA.