Firmengründung USA – US Corporation – US LLC – Firmengründung Delaware – Nevada
Visa Service USA für Unternehmen und Privatpersonen




Visa Service USA für Unternehmen und Privatpersonen
- Index Firmengründung USA
- Firmengründung USA und Nachteile der Gründung bei einer US Kanzlei oder reinen Gründungsagenturen
- Vorteil Nr. 1 Haftpflichtschutz – Steuern USA
Vorteil Nr. 3 Anonymität Vorteil Nr. 4 Vermögensschutz
Vorteil Nr. 5 Entfall von Erbschaftssteuer Vorteil Nr. 6 U.S. Immigration
Vorteil Nr. 7 Geschäftlicher Neustart Vorteil Nr. 8 Kapitalisierungen - Vergleich Deutsche AG und US INC
- Warnung vor Billig -Gründern mit schweren Folgen..
- Doppelbesteuerungsabkommen USA/ BRD
- Hier finden Sie Hinweise zur Besteuerung der Auslandsgesellschaft
- Die INC als Zweigniederlassung in der Schweiz
- Rechnungslegung und Bilanz in den USA, US-GAAP
- Verkauf handelsregisterlich eingetragener und bestehender U.S. Corporationen
- Auswandern USA- Visa USA – Kontakt zu uns
Visa/Visum USA- Visa Service USA für Unternehmen und Privatpersonen
Unsere Kanzlei beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Einreise (Visa,Visum) in den USA, zentral für Unternehmen: Z.B. Deutsche oder EU-Unternehmen möchten Mitarbeiter in die USA entsenden, ..ein z.B. Deutsches Unternehmen möchte in den USA eine Mutter-/Tochtergesellschaft gründen und eigene Mitarbeiter in den USA anstellen,.. ein Investor möchte in den USA eine Firma gründen, mithin beträchtliche Investitionen in den USA realisieren usw..
Es bestehen bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten (sofern erforderlich) für die Realisierung bestimmter Vorhaben, mittels Übernahme einer US Vorratsgesellschaft oder Neugründung einer US INC:
-Mandant erwirbt eine US Vorrats-INC, die dann einen Mitarbeiter mit bestimmten Qualifikationsanforderungen sucht. Bleibt die Suche über das Arbeitsamt erfolglos (i.d.R. 60 Tage Frist), kann der Mandant (oder Angestellter seines Unternehmens) ein entsprechendes Visum in den USA erhalten
-Das z.B. Deutsche Unternehmen gründet eine US INC als Mutter-/Tochtergesellschaft und beantragt für einen Deutschen Angestellten das L1 Visum (betriebsinterne Versetzung).
-Ein z.B. Deutscher Investor möchte in den USA eine Firma gründen, um erhebliche Investitionen zu realisieren (E2 Investoren Visum)
Übersicht der Visa-Kategorien in den USA
Quelle: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/ , Dipl. Vertretung der USA in Deutschland
Das „B“ Besuchervisum ist ein Nichteinwanderungsvisum für Personen, die zu geschäftlichen Zwecken (B-1) oder zu privaten Zwecken (B-2) für einen vorübergehenden Aufenthalt in die USA einreisen wollen.
USA B1 Geschäftsvisum
Einreisen für geschäftliche Zwecke:
- Geschäfts- und Kundenkontakte knüpfen;
- Konferenzen, Forschung (nur unabhängig und ohne Bezahlung)
- Geschäftsgründung (Ankauf/Pacht eines Objektes)
- Verträge schließen
- Innerbetriebliche Ausbildung
- Montagearbeiten
USA B2 Besuchervisum
- Touristische Zwecke oder Familienbesuch
- Medizinische Behandlung
- Teilnahme an einer gesellschaftlichen Veranstaltung
- Familienangehörige eines U.S Militärdienstleistenden
- Familienangehörige eines Besatzungsmitgliedes
- Kurzer Aufenthalt für Teilzeit-Studenten
- Amateure Unterhaltungskünstler und Athleten
USA B1/B2 Geschäfts- und Touristen Visa
Oftmals sind Geschäfts-und touristische Reisen in die USA miteinander verbunden und aus diesem Grunde erteilen wir ein kombiniertes B1/B2 Visum.
Qualifikationen:
- Man hat einen festen Wohnsitz außerhalb der USA, den man nicht beabsichtigt aufzugeben.
- Man reist in die USA für einen festgelegten temporären Zeitraum.
- Man wird die USA nach dem beabsichtigten Aufenthalt wieder verlassen.
- Man hat die Erlaubnis nach einem USA-Aufenthalt in ein Drittland weiterzureisen.
- Man verfügt über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt und die Reise.
Zusätzliche Unterlagen werden für eine medizinische Behandlung benötigt.
Personen, die für eine medizinische Behandlung in die USA reisen, müssen vorbereitet sein folgende Unterlagen, zusätzlich aller Dokumente die von dem Konsul verlangt werden, vorzuweisen:
- Medizinische Diagnose vom hiesigen Arzt, welche die Leiden des Antragstellers klar beschreibt und begründet, warum eine Behandlung in den USA empfohlen wird.
- Ein Brief von einem Arzt oder medizinischen Einrichtung in den USA, aus dem eine Zusage einer spezifischen Behandlung hervorgeht und die Dauer des Aufenthaltes und Kosten der Behandlung detailliert darstellt (inklusive der Arztkosten, Krankenhausaufenthaltskosten, und alle Behandlungskosten).
- Darlegung über die Finanzen von Personen oder Organisationen, welche für den Transport des Patienten, die Medizin und den Lebensunterhalt des Patienten bezahlen und verantwortlich sind. Die Personen garantieren die Übernahme der Leistungen und müssen beweisen können, das sie hierzu in der Lage sind, z.B. durch Kontoauszüge oder andere Einkommensnachweise, Ersparnisse oder zertifizierte Kopien der Einkommensteuererklärungen.
USA C – Transitvisum zur Durchreise
Sollten Sie nicht berechtigt sein, die USA im Transit mit dem Visa Waiver Programm oder mit einem B1/B2 Besuchervisum zu durchreisen, müssen Sie vor Ihrer Abreise ein C-1 Transit Visum beantragen.
Das C-1 Transit Visum für Ausländer wird erteilt, wenn Sie mit einem sofortigen oder weiterführenden Transit durch die USA in ein Drittland reisen und wenn der Konsul überzeugt ist, dass die Reise nicht unterbrochen wird. Transitreisende dürfen die Transit Lounge verlassen, nachdem ihnen die Einreise in die U.S.A. genehmigt wurde. Sie können Freunde, Bekannte, Verwandte besuchen, solange sie den genehmigten Aufenthalt nicht überschreiten. Der Konsul, der das C-1 Transit Visum genehmigt. muss davon überzeugt sein, das der Grund der Reise lediglich zur Durchreise der USA dient.
C1/D – Crew/Mitglieder (Flugzeug/Schiff)
Individuelle C1/D Visa werden für Besatzungsmitglieder von internationalen Fluggesellschaften erteilt und auch für Beschäftigte/Personal auf Schiffen/ Kreuzfahrtschiffen.
Es muss festgestellt werden, welche Mitarbeiter auf Schiffen/Kreuzfahrtschiffen ein C1/D Visum bekommen können. Die Tätigkeit eines jeden Mitarbeiters an Bord ist hierfür ausschlaggebend. Das C-1/D Visum ist das meist ausgestellte Visum für Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen und kann gegebenenfalls Kosmetikerinnen, Unterhaltungskünstler und Badewärter miteinbinden.
Trockendock
Besatzungsmitglieder, die ein Schiff am Trockendock warten, benötigen ein adäquates Arbeitsvisum. Falls diese Arbeiten vertraglich festgehalten sind, könnten diese sich für ein B-1 Visum qualifizieren.
Private Yacht
Um auf einer Privat Yacht zu arbeiten und für länger als 29 Tage in U.S. Gewässern zu segeln/kreuzen, benötigt man ein B-1 Visum.
Urlaub
Wenn man nach einem Arbeitsaufenthalt in den U.S. A. Urlaub verbringen möchte, muss der Aufenthaltsstatus auf ein B-2 Besuchervisum beantragt und geändert werden.
Wenn man in die USA mit einem Kreuzfahrtschiff, das dem Visa Waiver Program angeschlossen ist, einreist, kann man die visafreie Einreise in die U.S.A nutzen. Sie sollten sich vor ihrer Abreise bei der Reederei des Kreuzfahrtschiffes erkundigen.
Familienmitglieder von Besatzungsmitgliedern
Familienmitglieder von Besatzungsmitgliedern, (D) Visainhaber, die den Ausländer in die U.S.A. begleiten, können sich für ein B-2 Visum qualifizieren.
Hinweis: die Visafreie Einreise mit dem Visa Waiver Programm ist nur denen gestattet, die mit einem Schiff, das dem VWP angeschlossen ist, einreisen. Viele Reedereien sind nicht dem VWP angeschlossen.
E-1/E-2 – Handels oder Investorenvisum
Die Kategorie „Handelsvisum“ (E-1 Visum) ist vorgesehen für Personen, die in die USA einreisen möchten, um umfangreiche Handels- oder Geschäftsaktivitäten zwischen den Vereinigten Staaten und ihrem eigenen Land zu betreiben. Der Begriff „Handel“ umfasst dabei nicht nur den Austausch von Gütern, sondern auch von Dienstleistungen und Technologie.
Die Kategorie „Investorenvisum“ (E-2 Visum) ist vorgesehen für Personen, die in den USA ein Unternehmen gründen oder leiten möchten, in das sie beträchtliches Kapital investiert haben oder investieren werden.
Alle Antragsteller auf ein Handels- (E-1) und Investorenvisa (E-2) müssen persönlich zu einem Interview im Amerikanischen Generalkonsulat Frankfurt vorsprechen.
VISA VORAUSSETZUNGEN
USA E-1 HANDELSVISUM
- Der Antragsteller muss Staatsbürger eines Landes sein, dass einen Handels- und Schifffahrtsvertrag mit den USA unterhält
- Die Handelsfirma, für die der Antragsteller in den USA arbeiten möchte, muss die gleiche Nationalität wie das Vertragsland aufweisen
- Der internationale Handel, d. h. der Wert und das Volumen der Geschäfte, muss beträchtlich sein
- Mindestens 50% des Handels muss zwischen USA und dem Vertragsland bestehen
- Der Handel muss ein internationaler Austausch von Gütern, Service oder Technologie sein
- Der Antragsteller muss in der Position als Inhaber, Geschäftsführer, Manager oder spezialisierter Facharbeiter tätig sein. Einfache Fachkräfte oder Hilfsarbeiter qualifizieren nicht
USA E-2 INVESTORENVISUM
- Der Investor (entweder eine Person oder Firma) muss Staatsbürger eines Vertragslandes sein
- Die Investition muss beträchtlich sein, d. h. die Firma sollte mehr umsetzen als nur den Lebensunterhalt für den Investor und die Familie und sollte einen wesentlichen Beitrag zur amerikanischen Wirtschaft leisten. Die Höhe der Investition richtet sich nach der Art und Größe der Firma
- Es muss in eine existente Firma investiert werden. Spekulative oder nicht-aktive Investitionen qualifizieren nicht. Freie Gelder auf Bankkonten oder ähnliche Anlagen werden nicht als Investition betrachtet
- Der Investor muss die Kontrolle über alle Gelder haben und die Investition muss im wirtschaftlichen Sinne ein Risiko darstellen („investment must be at risk“). Darlehen abgesichert durch Anleihen der Firmeninvestition sind nicht erlaubt
- Der Investor muss in die USA kommen, um das Geschäft aufzubauen oder zu leiten. Der Antragsteller, wenn nicht der Hauptinvestor, muss in der Position als Geschäftsführer, Manager oder spezialisierter Facharbeiter tätig sein. Einfache Fachkräfte oder Hilfsarbeiter qualifizieren nicht
Vorübergehend Beschäftigte (H, L, O, P, Q)
Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, müssen Sie bereits einen Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten gefunden haben. Ihr Arbeitgeber muss in den USA eine Petition auf eine Arbeitsgenehmigung für Sie einreichen. Sobald Sie die Bestätigung dieser Genehmigung erhalten, können Sie Ihren Visumantrag stellen.
Die konsularischen Vertretungen der USA in Deutschland vermitteln KEINE Arbeitsstellen. Auch eine Tätigkeit als Praktikant, Au-Pair oder im Rahmen eines Ferienjobs ist nur mit einem Visum möglich.
Hinweis: Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren möchten, dann können Sie ein „B1/B2“-Visum für Besucher beantragen und benötigen KEIN Austauschbesuchervisum. Erkundigen Sie sich bei unserem Visa-Informationsdienst über die Einzelheiten dieser Ausnahme.
Visa-Kategorien für vorübergehend Beschäftigte
Jede Person, die für einen befristeten Zeitraum in den USA arbeiten möchte, benötigt ein entsprechendes Visum. Das Gesetz über Einwanderung und Staatsbürgerschaft sieht die folgenden Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für vorübergehend Beschäftigte vor. Einige Klassifikationen sind pro Jahr zahlenmäßig beschränkt.
Die Klassifikation:
H-1B ist vorgesehen für einen Fachberuf, der die theoretische und praktische Anwendung hochspezialisierter Kenntnisse beinhaltet und den Abschluss einer spezifischen Hochschulausbildung voraussetzt. Für diese Klassifikation ist eine Bescheinigung des Arbeitsministeriums erforderlich. Dieser Visatyp schließt auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf Regierungsebene sowie kooperative Projekte unter der Leitung des Verteidigungsministeriums ein.
H-2A ist vorgesehen für die zeitlich befristete oder saisonale Arbeit im landwirtschaftlichen Bereich
H-2B ist vorgesehen für zeitlich befristete oder saisonal Beschäftigte ausserhalb des Landwirtschaftsbereichs. Diese Klassifikation verlangt eine befristete Arbeitserlaubnis, ausgestellt vom Arbeitsministerium.
H-3 ist vorgesehen für Auszubildende im nichtmedizinischen und nichtakademischen Bereich. Diese Klassifikation trifft auch für ein Praktikum im Rahmen der Erziehung behinderter Kinder zu.
L-1 ist vorgesehen für die firmeninterne Versetzung einer Arbeitskraft, die innerhalb der drei vorangegangenen Jahre ein Jahr ständig bei diesem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt gewesen sein muss, und die bei einer Filiale, der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft des selben Arbeitgebers in den USA in einer Managerfunktion, als leitender Angestellter oder spezialisierte Fachkraft tätig wird.
Hinweis: Für L-1 Visa wird eine Gebühr in Höhe von 500 Dollar erhoben für die Verhinderung und Aufdeckung von Fälschungen seitens Personen, die L-1-Visa mithilfe von „Rahmen“-Vorschriften im Ausland beantragen.
O-1 ist vorgesehen für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf den Gebieten Wissenschaft, Kunst, Erziehung, Geschäftswesen oder Sport, oder für Personen mit überragenden Leistungen in der Filmindustrie.
O-2 ist vorgesehen für Personen, die den Inhaber eines O-1 Visums begleiten, um ihm bei einer künstlerischen oder sportlichen Darbietung anlässlich einer speziellen Veranstaltung oder Vorführung zu assistieren.
P-1 ist vorgesehen für einen einzelnen Athleten, ein Team von Athleten, oder Mitgliedern einer Gruppe von Unterhaltungskünstlern, die internationale Anerkennung genießen.
P-2 ist vorgesehen für Künstler und Personen aus der Unterhaltungsbranche, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschprogramms an einer Aufführung mitwirken.
P-3 ist vorgesehen für Künstler oder Entertainer, die ein Programm darbieten, das als kulturell einmalig einzustufen ist.
Q-1 ist vorgesehen für Teilnehmer an einem internationalen kulturellen Austauschprogramm, das eine praktische Ausbildung oder eine Arbeitsaufnahme ermöglicht. Ziel ist, dass die Teilnehmer Informationen über Geschichte, Kultur und Traditionen ihrer Heimatländer vermitteln.
PETITIONEN
Um als Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum unter den oben beschriebenen Klassifikationen Berücksichtigung zu finden, muss dem Konsularbeamten das genehmigte Formblatt I-129, „Petition für Arbeitnehmer im Nichteinwanderungsstatus“, von der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder das Formblatt I-797 („Notice of Action/Approval“) vorliegen. Eine solche Petition muss von dem zukünftigen Arbeitgeber oder Agenten des Antragstellers in den USA eingereicht werden. Das genehmigte Formblatt I-797 bekommt der Antragsteller von seinem Arbeitgeber dann aus den USA zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer solchen Petition an sich keine Garantie für die Ausstellung eines Visums darstellt, wenn sich herausstellt, dass der Antragsteller gewisse Bestimmungen des Gesetzes über Einwanderung und Staatsbürgerschaft nicht erfüllt.
Familienangehörige
Mit Ausnahme der Teilnehmer an internationalen kulturellen Austauschprogrammen (Q-1) können Ehepartner und Kinder den Hauptantragsteller begleiten oder ihm in die USA folgen. Einer Person, die ein Visum als Ehepartner oder Kind eines vorübergehend Beschäftigten erhalten hat, ist die Arbeitsaufnahme in den Vereinigten Staaten nicht gestattet, Ausnahme Ehepartner von L-Visainhabern (firmeninterne Versetzung). Der Hauptantragsteller muss nachweisen können, dass er in der Lage ist, für den Unterhalt seiner Familie aufzukommen.
Zeitliche Begrenzungen
Für alle oben aufgeführten Klassifikationen werden zeitliche Beschränkungen festgesetzt, innerhalb der die ausländische Arbeitskraft in den Vereinigten Staaten tätig sein darf. In einigen Fällen können diese Fristen von der U.S. Einwanderungsbehörde verlängert werden, damit die Tätigkeit zum Abschluss gebracht werden kann. Danach muss die ausländische Arbeitskraft eine bestimmte festgelegte Zeit im Ausland verbringen, bevor sie als Arbeitnehmer erneut eine befristete Tätigkeit unter einer der aufgeführten Klassifikationen aufnehmen darf. Die US-Einwanderungsbehörde wird den Arbeitgeber, der die Petition einreicht, auf Formblatt I-797 benachrichtigen, wenn eine Petition, die Verlängerung einer Petition oder die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung unter einer der obigen Klassifikationen genehmigt wurde. Der ausländische Arbeitnehmer sollte das Formblatt I-797 (Original) zur Beantragung eines neuen Visums oder zur Verlängerung eines Visums während der Gültigkeitsdauer der Petition vorlegen. Die Genehmigung einer unbefristeten Arbeitserlaubnis oder ein beantragtes Einwanderungsvisum für eine Vorzugskategorie darf nicht Grundlage für die Ablehnung eines Nichteinwanderungsvisums für einen Antragsteller der H-1 oder L Klassifikation sein.
USA L1 Visum
L-1 ist vorgesehen für die firmeninterne Versetzung einer Arbeitskraft, die innerhalb der drei vorangegangenen Jahre ein Jahr ständig bei diesem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt gewesen sein muss, und die bei einer Filiale, der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft des selben Arbeitgebers in den USA in einer Managerfunktion, als leitender Angestellter oder spezialisierte Fachkraft tätig wird.
Hinweis: Für L-1 Visa wird eine Gebühr in Höhe von 500 Dollar erhoben für die Verhinderung und Aufdeckung von Fälschungen seitens Personen, die L-1-Visa mithilfe von „Rahmen“-Vorschriften im Ausland beantragen.