Firmengründung USA – US Corporation – US LLC – Firmengründung Delaware – Nevada
Firmengründung USA: Corporation in den USA- US LLC



Firmengründung USA: Die CorporatioN und Vermögensschutz
- Index Firmengründung USA
- Firmengründung USA und Nachteile der Gründung bei einer US Kanzlei oder reinen Gründungsagenturen
- Vorteil Nr. 1 Haftpflichtschutz – Steuern USA
Vorteil Nr. 3 Anonymität Vorteil Nr. 4 Vermögensschutz
Vorteil Nr. 5 Entfall von Erbschaftssteuer Vorteil Nr. 6 U.S. Immigration
Vorteil Nr. 7 Geschäftlicher Neustart Vorteil Nr. 8 Kapitalisierungen - Vergleich Deutsche AG und US INC
- Warnung vor Billig -Gründern mit schweren Folgen..
- Doppelbesteuerungsabkommen USA/ BRD
- Hier finden Sie Hinweise zur Besteuerung der Auslandsgesellschaft
- Die INC als Zweigniederlassung in der Schweiz
- Rechnungslegung und Bilanz in den USA, US-GAAP
- Verkauf handelsregisterlich eingetragener und bestehender U.S. Corporationen
- Auswandern USA- Visa USA – Kontakt zu uns
Firmengründung usa und Vorteil Vermögensschutz
Falls Sie sich beispielsweise gegen aufdringliche Gläubiger, den Fiskus oder entfremdete Ehepartner schützen möchten, kann die Corporation als Besitzer Ihrer Wertobjekte wie Boote, Flugzeuge, Immobilien oder Bankkonten auftreten, ohne dass Ihr Name als tatsächlicher Besitzer preisgegeben wird. Das schliesst für Sie natürlich die Nutzung dieser Güter nicht aus: Sie leasen einfach zu Bedingungen, die für Sie optimal sind (da Sie die ja selbst formulieren können) von Ihrer Corporation diese Gegenstände. Nach gleichem Prinzip kann Ihre Corporation auch als Besitzer Ihrer heimischen Firma auftreten und es Ihnen erlauben, als tatsächlicher Besitzer anonym zu bleiben.
Übrigens: In den USA werden europäische Gerichtsurteile gegen eine U.S. Corporation nicht anerkannt und sind nicht vollstreckbar. (Der böse Gegner wäre hierfür gezwungen mit einem sehr aufwendigen und langwierigen U.S.-Gerichtsverfahren ganz von vorne anzufangen.) Auch ist in den USA eine U.S. Corporation bei Immobilienverkäufen von der Quellensteuer, die normalerweise auf von Ausländern getätigte Immobilienverkäufe erhoben wird, befreit.
Firmengründung USA und Vorteil Anonymität
Natürlich fördern wir nicht die Steuerhinterziehung oder sonstige kriminelle Tätigkeiten. Aber es gibt triftige Gründe, aus welchen man anonym bleiben muss. In den von uns empfohlenen U.S. Staaten kann man als Eigentümer (also Aktienhalter) einer Corporation anonym bleiben. Nur die Direktoren und Funktionäre (also President, Vice President, Secretary) der Corporation werden amtlich erfasst. Hierfür kann der Präsident (sowie die anderen Direktoren und Funktionäre) auf Wunsch von uns gestellt werden. Dieser Präsident vertritt dann rein formell die Corporation, hat aber keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Aktivitäten der Corporation. Befugnis hat nur der tatsächliche Aktieneigentümer, der aber anonym bleiben darf.
Firmengründung USA und Schutz vor persönlicher Haftung
Als Besitzer oder Direktor einer U.S. Corporation kann man für seine geschäftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten (oder Fahrlässigkeiten) persönlich nicht haftbar gemacht werden. (Wir brauchen Ihnen sicherlich nicht auszumalen, wie ein derartiger Haftpflichtschutz unter Umständen ein ökonomischer Lebensretter sein kann.) Dies ähnelt dem Haftpflichtschutz einer AG (Bei einer GmbH haftet man immer noch mit seiner persönlichen Einlage.) Leider ist aber eine AG – Gründung recht aufwendig (Beispielsweise muss man in Deutschland ein Minimumkapital von Euro 50.000 vorweisen können und ist während der zweimonatigen Gründungsprozedur persönlich unbeschränkt haftbar). Das ist einer der Gründe, weshalb die meisten Geschäftsleute eine AG-Gründung scheuen. Das ist natürlich bedauerlich, denn – abgesehen von den Kosten einer AG-Gründung- gibt es viele schlagende Argumente (selbst gegenüber einer GmbH-Gestaltung), seine Geschäfte unter dem Schutzmantel einer Aktiengesellschaft zu führen.
Unsere Lösung: Da eine U.S. Corporation der Aktiengesellschaft gleichgestellt ist, die Aktienhalter und Direktoren einer U.S. Corporation sogar noch höheren Schutz gegen Durchgriffshaftung als in einer europäischen AG geniessen und (in den von uns empfohlenen Staaten) kein Stammkapital erforderlich ist, ist eine U.S.-Corporation selbst für Geschäftsleute zu empfehlen, die keinerlei Absichten haben, internationale Geschäfte zu tätigen.
