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Firmengründung USA: Corporation in den USA- US LLC

Firmengründung USA: Die Corporation und U.S. Immigration

Firmengründung USA und Vorteil U.S. Immigration

Wenn man Fuß in Amerika fassen will, hat man als Corporationsbesitzer viele Vorteile gegenüber normalen Immigrationsanwärtern. Realistisch gesehen gibt es nämlich zur Zeit nur zwei Möglichkeiten, relativ problemlos in die USA einzuwandern.

Und zwar muss man entweder einen U.S. Staatsbürger heiraten oder man muss unter Public Law 101-649 in der Lage sein, eine Million Dollar investieren zu können, womit unter anderem mindestens zehn Arbeitsplätze für Amerikaner geschafft werden müssen.

Falls man aber eine Million nicht ganz parat haben sollte und einem die bereits vorhandenen Ehegatten möglicherweise eine weitere Heirat in den USA übelnehmen würden, sind die Einwanderungschancen in die USA mit wenigen Ausnahmen sehr dünn.

Nur mit einer Corporationsgründung steht es immer noch im Rahmen der Möglichkeit, eine Einwanderung zu verwirklichen. Man fängt an, indem man als Corporationsbesitzer eine zeitbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung für geschäftliche Zwecke beantragt. Es geht hierbei anfangs um das B1 Visum, welches verhältnismäßig einfach zu bekommen ist und mit welchem man eine Aufenthaltserlaubnis von 3 bis 24 Monaten erhalten kann. Nachdem die Corporation für ein Jahr aktiv ist, kann das L1 Visum beantragt werden.

Hierfür sind Aufenthaltsgenehmigungen bis zu sieben Jahren möglich. Dies schliesst für dieselbe Zeitspanne automatisch das L2 Visum für Ihre Angehörigen mit ein, mit welchem Ihre Kinder sogar hier zur Schule gehen können. Hierfür müssen Sie nachweisen können, dass Sie in der Lage sind, Ihre Familie in den USA finanziell zu unterhalten. Das versteht sich natürlich von selbst. Die Corporation muss erfolgreich sein. Mit dem L1 Visum hat man die Gelegenheit, sich lange genug in den USA aufzuhalten, um sich auf die amerikanischen Verhältnisse einzustellen. Auch hätte man genug Zeit, evtl. seinen Angestelltenkreis zu erweitern, um letztendlich doch für die Investorenkategorie mit seinen zehn Angestellten zu qualifizieren, ohne erst eine Million auf den Tisch gelegt zu haben.

Als L1 Visum-Besitzer hat man auch Vorrang, über Nicht-Geschäftsleute die sogenannte „Green Card“ zu bekommen (dies ist der Personalausweis eines Einwanderungsberechtigten). Schon nachdem man das L1 Visum nur für ein Jahr besessen hat, darf man die „Green Card“ beantragen. Bei den hierfür erforderlichen Formalitäten können Sie unsere Anwälte unterstützen.

Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Gesellschaften in den USA, einschließlich aller Dienstleistungen: US INC (US Corporation) und US LLC. Auf dieser Seite beschreiben wir die Vorteile einer US Corporation zum Thema Immigration.

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