Firmengründung Ausland, Stiftungen und Trusts

Über uns

Firmengründung im In- und Ausland- Internationale Steuerberatung

Wir beraten natürliche Personen und Unternehmen in der internationalen Steuergestaltung. Weitere Interessenschwerpunkte sind das Glücksspiel-und Kapitalmarktrecht (Gründung von Investmentgesellschaften und Banken).

ETC: Excellent Tax & Corporation Management: Interessensschwerpunkte

  • Ausflaggen der natürlichen Person in Niedrigsteuerländer
  • Firmengründungen in EU-Niedrigsteuerländer (zentral Bulgarien, Irland, Zypern, die EU Sonderzonen Madeira und kanarische Sonderzone, Malta mit dem Malta-Holding-Modell)
  • Firmengründung EWR/Liechtenstein (aktive Gesellschaft und Holding in Liechtenstein, IP Box)
  • Firmengründung in Drittstaaten (z.B. USA, Schweiz, Singapur und Steueroasenländer wie Belize, BVI, Cayman Islands)
  • EU-Recht: Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit, Betriebsstättengründung von EU Ansässigen in EU-Ländern, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU Fusionsrichtlinie, Europa AG
  • Recht der Doppelbesteuerungsabkommen: Positivwirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen, DBA-Missbrauchsklauseln, Anrechnungs- und Freistellungsmethode
  • Gründungen von Trust und Stiftungen im Ausland
  • Steuergestaltung mittels Zwischenholding, Dividendenrouting, Gestaltungen mittels Verschmelzung und Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfinanzierung
  • IP Box Steuerregime: Niedrige Besteuerung von Einnahmen aus Lizenz- und Patentrechten (zentral Zypern, Irland, Niederlande, Luxemburg, Liechtenstein)
  • Internationales Kapitalmarktrecht, Gründung von Investmentgesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften und Banken in der EU/EWR und Drittstaaten
  • Internationales Glücksspielrecht, Gründung von Glücksspiel-Gesellschaften in der EU und Drittstaaten

Die steuerliche Expertise/Gutachten

Das internationale Steuerrecht ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Im Kontext von Steueroptimierungsvorhaben/grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen ist es daher häufig erforderlich, dass hochspezialisierte Steuerberater/ LL.M. (Tax) im Vorwege einer Realisierung mögliche Lösungswege und deren Vor-und Nachteile aufzeigen.

Dieses erfolgt über eine steuerliche Expertise/Gutachten. Heimische Steuerberater können eine solche Expertise i.d.R. nicht umsetzen, da die entsprechende Spezialisierung fehlt. Große internationale Steuerberatungsgesellschaften (z.B. KPMG) sind dem Mandanten häufig zu teuer.

Durch unsere Organisationsform sind wir in der Lage, entsprechende Gutachten in höchster Qualität und zu bezahlbaren Konditionen umzusetzen. So handelt es sich bei einem Partner um einen Anwalt mit Zusatzqualifikation internationales Steuerrecht und LL.M.(Tax), der bei einem großen deutschen Automobilkonzern in der Abteilung Steuerplanung-und Konzepte tätig ist und sich schwerpunktmäßig mit Fragen steueroptimierter Finanzierung, Umstrukturierung, Holdingaktivitäten sowie mit den europäischen Einflüssen auf das direkte Steuerrecht beschäftigt.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gern einige realisierte Gutachten per E-Mail zu, wobei Mandantennamen und/oder Firmierungen natürlich entfremdet wurden.

Fachforen/Seminare, bei denen (Honorar-) Steuerberater der ETC als Dozenten aufgetreten sind (kleine Auswahl):

Nachdem das Gutachten entsprechende Lösungswege offeriert hat, entscheidet sich der Mandant mit unserer Hilfe für den bestmöglichen Weg. Dabei übernehmen wir auf Wunsch des Mandanten nicht nur die steuerliche Beratung, sondern auch die Umsetzung der entsprechenden Konstellation, also z.B. die entsprechende Firmengründung im Ausland.

Realisierung der Firmengründungen im Ausland

Die Realisierung der Firmengründungen im Ausland übernehmen langjährige Netzwerkpartner unserer Kanzlei. Dieses sind ausschließlich Steuer- oder Anwaltskanzleien im jeweiligen Sitzstaat der Auslandsgesellschaft.

Internationale Steuerplanung für natürliche und juristische Personen, Firmengründung im Ausland, Steuergestaltung mittels Zwischenholding.