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Glücksspiel-Lizenz – Wettlizenz – Online Casino -Sportwetten

Glücksspiel Lizenz – Wettlizenz: England

Glückspiel-Lizenz /Wettlizenz in england

Ausgangsbasis für das Modell ist die Gründung einer englischen Limited oder PLC mit Betriebsstätte in England. Mit entscheidend ist die richtige Ausgestaltung der Limited oder PLC, um die Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft zu verhindern und/oder damit die Gambling Behörde überhaupt eine Zulassung erteilt (Glücksspielrechtliche Erwägungen):

  • 5 DBA (Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte): Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England und tritt selbst als Direktor der Gambling-Company auf oder unsere Kanzlei stellt einen angestellten Direktor.
  • Ausreichend Substanz Escape in England: Ein reines Registered Office ist in keinem Falle ausreichend. Die Mindestanforderung wäre ein Headoffice (zustellbare Postadresse, eigene Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme, Fax). Jedoch können – je nach Lizenz- weitere Personalanforderungen bestehen. In diesem Kontext kann es also erforderlich sein, entsprechende Büroräume in England anzumieten.

Eigner/Shareholder kann jede natürliche- oder juristische Person innerhalb oder außerhalb Englands sein. Die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (§8 AStG) entfaltet keine Wirkung.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens erfolgt eine gerichtliche Anhörung in London, wobei der Direktor der Limited zugegen ist. Die Lizenz hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann entsprechend verlängert werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 -6 Monate.

Das Online-Angebot wird mithin auf einem englischen Server gehostet, Domain-Inhaber ist die englische Kapitalgesellschaft (Limited oder PLC). Unsere Kanzlei übernimmt die Maßnahmen von der Antragsstellung bis zur Lizenz, ergänzend Buchhaltung, VAT-Anmeldung, Jahresabschluss und ggf. Lohnabrechnungen, ergänzend die Auswertungen der zu leistenden Glücksspielsteuern („Alles in einer Hand-Lösung“).

Es wird in England zwischen „Veranstalter-Lizenz“ (bietet eigene Glücksspiele im Internet an) oder „Vermittler-Lizenz“ unterschieden. Außerdem besteht ein Unterschied, ob die Gesellschaft das Glücksspiel in Großbritannien oder nur außerhalb Großbritanniens („Remote General Betting License“ )anbieten will. 

Die Glücksspiel-Steuern liegen bei ca. 15%, die Ertragssteuern der englischen Limited progressiv steigend von 19-30% (bis 300.000 ePfund Gewinn 19%).

Maßnahmen zur Reduzierung der Ertragssteuerbelastung

I.d.R ist davon auszugehen, dass die Ertragssteuerbelastung einer Gambling Company bei 30% liegt. Es besteht die Möglichkeit über die Gründung einer EU Zwischengesellschaft als Rechnungssteller an die englische Gambling Company diese Steuerlast zu reduzieren. Weitere Möglichkeiten hinsichtlich der Steueroptimierung bestehen in der Installation einer EU Zwischenholding.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen sind u.a. ein Geschäftsplan (BusinessPlan in englischer Sprache),Plan G&V für die ersten zwei Jahre, eine Dokumentation der Zuverlässigkeit der Geschäftsführung sowie der komplett ausgefüllte Erlaubnisantrag inkl. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Glücksspiel-Software ist entsprechend einzureichen, inkl. Quellcode.

Regulatorische Auflagen

Es muss ein Audit durchgeführt würden (UK- Wirtschaftsprüfung), wenn ein Ertrag von über 1 Mio GBP erreicht wird.

Weitere Anforderungen

Sollten weiterführende und/oder weitere/andere Arten des Glücksspieles angeboten werden z.B Bingo, so werden diese NICHT von der GBL abgedeckt und müssen gesondert beantragt und erlaubt werden.

Es gibt außerdem gewisse Konditionen für den Erhalt der Lizenz, die man erfüllen muss. Hier die wichtigsten:

  • Benachrichtigung an die GC, wenn sich die Anteilsverteilung der Shareholder um mehr als 3% verändert.
  • AGBs bzw alle Glücksspiel -relevanten Infos müssen auf der WebSite aufgeführt sein.
  • Es gibt diverse Ausbildungsstandards / Anforderungen für Mitarbeiter
  • Geldwäsche Gesetz -Anforderungen
  • Benachrichtigungen an die GC, wenn sich Änderungen im Key-Management ergeben.

Besteuerung

Die „Glücksspiel Steuer“  kann sich in zwei „Duties“ dargestellt werden:

1) „Betting duty“, die „Wettsteuer“ wird auf jeden Netto-Einsatzbetrag der eingenommen wird fällig- sofern anwendbar-

2) „Remote Gaming Duty“, die „Fernspiel Steuer“, wird fällig auf die Nettoerlöse von Glücksspielen-sofern anwendbar

Diese ist in beiden Fällen 15% und wird auf die netto Einsätze bzw Erlöse auf einer vierteljährlichen Basis fällig.

Kosten Lizenz (Anwaltliche Gebühren zur Realisierung der Lizenz/Genehmigungsverfahren)

Die Kosten zur Realisierung des Modells betragen ca. 30.000,00 GBP, je nach Leistung. Hinzukommen die staatlichen Gebühren für die Zulassung vor der englischen Gambling Commission.

Es können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. für die Übersetzung des BusinessPlans in die englische Sprache.

Staatliche Gebühren /Fees

Es gibt 3 Arten der Gebühren. Zum einen die Antragsgebühr für jede Lizenz und zum anderen für jede Personal  Management Lizenz als Einmalzahlung.

Diese sind vorab zu entrichten. Als dritte Gebühr fallen außerdem jährliche Gebühren für den Lizenznehmer an, als auch 5-jährliche Bearbeitungsgebühren für die Personal Lizenzen. Eine Übersicht der staatlichen Gebühren entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Liste:

SCHEDULE 4 Categories of remote operating licences

This schedule has no associated Explanatory Memorandum

Description of licenceUnit of divisionCategory FCategory GCategory HCategory ICategory JCategory KCategory K
Casino operating licenceAnnual gross gambling yieldLess than £0.5 million£0.5 million or greater, up to but excluding £5 million£5 million or greater, up to but excluding £25 million£25 million or greater, up to but excluding £100 million£100 million or greater, up to but excluding £250 million£250 million or greater, up to but excluding £500 million£500 million or greater
Bingo operating licenceAnnual gross gambling yieldLess than £0.5 million£0.5 million or greater, up to but excluding £5 million£5 million or greater, up to but excluding £25 million£25 million or greater, up to but excluding £100 million£100 million or greater, up to but excluding £250 million£250 million or greater, up to but excluding £500 million£500 million or greater
General betting (limited)(virtual events) operating licenceAnnual gross gambling yieldLess than £0.5 million£0.5 million or greater, up to but excluding £5 million£5 million or greater, up to but excluding £25 million£25 million or greater, up to but excluding £100 million£100 million or greater, up to but excluding £250 million£250 million or greater, up to but excluding £500 million£500 million or greater
General betting (limited)(real events) operating licenceAnnual gross gambling yieldLess than £5.5 million£5.5 million or greater, up to but excluding £110 million£110 million or greater, up to but excluding £220 million£220 million or greater, up to but excluding £550 million£550 million or greater
General betting (limited) operating licenceAnnual gross gambling yieldLess than £275,000
Pool betting operating licenceAnnual gross gambling yieldLess than £5.5 million£5.5 million or greater, up to but excluding £110 million£110 million or greater, up to but excluding £220 million£220 million or greater, up to but excluding £550 million£550 million or greater
Betting intermediary operating licenceAnnual gross gambling yieldLess than £5.5 million£5.5 million or greater, up to but excluding £110 million£110 million or greater, up to but excluding £220 million£220 million or greater, up to but excluding £550 million£550 million or greater
Betting intermediary (trading room only) operating licenceAnnual gross gambling yieldLess than £550,000£550,000 or greater, up to but excluding £6.6 million£6.6 million or greater
Gaming machine technical (full) operating licenceValue of annual gross salesLess than £550,000£550,000 or greater, up to but excluding £6.6 million£6.6 million or greater
Gaming machine technical (supplier) operating licenceValue of annual gross salesLess than £550,000£550,000 or greater, up to but excluding £6.6 million£6.6 million or greater
Gaming machine technical (software) operating licenceValue of annual gross salesLess than £550,000£550,000 or greater, up to but excluding £6.6 million£6.6 million or greater
Gambling software operating licenceValue of annual gross salesLess than £550,000£550,000 or greater, up to but excluding £6.6 million£6.6 million or greater
Lottery operating (external lottery manager) licenceAnnual proceedsLess than £550,000£550,000 or greater, up to but excluding £6.6 million£6.6 million or greater
Lottery operating (society) licenceAnnual proceedsLess than £100,000£100,000 or greater, up to but excluding £500,000£500,000 or greater

Unsere Kanzlei realisiert für Mandanten die Glücksspiel-Lizenz in England, einschließlich Gründung der Gambling Company, Erlaubnisantrag bis Lizenz, steuerliche Gestaltungsstrategien.

English language:

Russian Language:

Die Zeitschrift für Wett- und Glücksspiel, kurz ZfWG, ist eine Zusammenarbeit des DSV – Deutscher Sportverlag GmbH und den Herausgebern Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Dr. Manfred Hecker sowie Prof. Dr. Wolfgang Schild. Ein unverzichtbares Nach- schlagewerk für alle, die sich im Bereich des Wett- und Glücksspielrechts stets auf dem aktuellen Stand halten wollen. Die „Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht“ ist insbesondere für Juristen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ein Kompendium, in dem neueste Entscheidungen und deren Auswirkungen von kompetenten Autoren kommentiert und erläutert werden.

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