Firmengründung Zypern – zyprische Limited gründen – Holding Zypern -Investmentgesellschaft Zypern

Firmengründung Zypern: Aktive Gesellschaft und Holding Firma gründen

Firmengründung Zypern: 12,5% Ertragssteuern und weitere Steuervorteile

Firmengründung Zypern: Kurzübersicht

Zypern ist Mitglied der EU, daher:

  • Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, EU-Rechtschutz, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland § 8/2 AStG), sofern ausreichend Substanz-Escape auf Zypern
  • Keine Besteuerung der stillen Reserven beim Wegzug nach Zypern: Es darf steuerrechtlich keinen Unterschied geben, ob z.B. eine Hamburger GmbH nach München verlegt wird oder nach Zypern
  • Die EU-Niederlassungsfreiheit erlaubt sogar die gezielte Ausnutzung des Steuergefälles durch Gründung von EU-Auslandsgesellschaften (EuGH-Entscheidung Cadburry Schweppes), erforderlich ist nur Minimal-Substanz-Escape von mehr als einem bloßen Briefkasten

Zypern steuerlich:

  • 12,5% Körperschaftssteuer für aktive Gesellschaften
  • IP Box Zypern (Lizenz- und Patent Box): Effektivsteuersatz nur 2,5%
  • Dividenden-Ausschüttungen ins Ausland unterliegen grundsätzlich keiner Quellenbesteuerung auf Zypern (ins Inland 15%)
  • Einkommen auf Wertpapiere (Handeln und Halten) sind von jeglicher Steuer befreit
  • Internationale Stiftungen sind gänzlich steuerbefreit
  • Zinseinkommen von Steuerausländern bei zyprischen Banken sind steuerfrei
  • Reedereien bezahlen keine Steuern, 4,25% Steuern für Managementgesellschaften im Schiffswesen
  • Für Mandanten aus Österreich: Realisierung einer zyprischen Organschaft: Steuerfreie Vereinnahmung der Gewinne seitens in Österreich wohnhafter stiller Gesellschafter (unter Progressionsvorbehalt)
  • Holding auf Zypern (verbundene Unternehmen): Reine Beteiligungserlöse sind grundsätzlich steuerfrei, aktive Einnahmen werden mit 12,5% besteuert (bei IP Box 2,5%). Keine Quellensteuer bei Dividenden-Weiterausschüttungen ins Ausland, Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
  • Holding auf Zypern (verbundene Unternehmen) und Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfinanzierung (steuerneutraler Übertrag der Vermögenswerte der Tochter auf die Holding): Sinnvoll, da aktive Einnahmen nur mit 12,5% besteuert werden

Firmengründung Zypern und Dienstleistungen unserer Kanzlei

  • Beratung durchSteuerberater für internationales Steuerrecht: Steuergestaltung durch Firmengründung Zypern, verbundene Unternehmen, Holdinggesellschaften auf Zypern, Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs gemäß den innerstaatlichen Gesetzen, DBA-Missbrauchsklauseln
  • Steuerneutraler Übertrag der Assets der Töchter auf die zyprische Holding mittels EU-Fusion (Verschmelzung) oder Gestaltung mittels Anteilstausch und Gesellschafter-Fremdfinanzierung
  • Firmengründung Zypern über renommierte Anwalts-und Steuerkanzlei auf Zypern, Registereintrag, Registerunterlagen, Apostille, beglaubigte Übersetzungen der Gründungsunterlagen
  • Registered Office, Headoffice bis Büro auf Zypern (ordentlicher Geschäftssitz auf Zypern, keine rechtswidrige Zwischengesellschaft)
  • Treuhand-Direktor oder angestellter Direktor auf Zypern (Artikel 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte). Bei Stellung eines Treuhand-Direktors: Aktiver lokaler Direktor, der erkennbar die Geschicke der Gesellschaft lenkt und Verträge zeichnet. Die Vergütung darf nicht lächerlich gering sein, so dass man schon auf der Grundlage der Vergütung auf eine Treuhand schließen kann
  • Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich: Stellung Treuhand-Shareholder oder Offshore-Gesellschaft als Shareholder der zyprischen Limited
  • KontoeröffnungZypern, einschließlich Internetbanking und Kreditkarte. Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Keine „Hilfe bei der Kontoeröffnung“ (was im Klartext heißt, das kein Konto eröffnet wird), sondern garantierte Kontoeröffnung
  • Steuerliche Anmeldung, Umsatzsteuer-ID-Zypern (VAT)
  • Sofern erforderlich: Installation einer Repräsentanz nach Artikel 5.3 DBA außerhalb Zyperns oder Zweigniederlassung
  • Installation von „gebietsfremden EU-Konten“ für die zyprische Limited

Firmengründung Zypern: Rechtswidrige Zwischengesellschaft verhindern

Die meisten Länder kennen auf nationaler Ebene Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs (..eine rechtswidrig zwischengeschaltete Gesellschaft, die nur dem Ziel dient, das inländische Besteuerungsrecht zu umgehen). Bei der Steuerplanung und Realisierung einer Firmengründung auf Zypern ist zentral darauf zu achten, dass die Annahme des Gestaltungsmissbrauchs verhindert wird. Ergänzend sind die DBA-Missbrauchsklauseln zu beachten (Aktivitätsvorbehalte, Subject-to-tax-Klauseln, Remittance-base-Klauseln, Anti-treaty-shopping-Klauseln usw.). Mehr zu diesem Thema lesen Sie bitte unter:

Die Gestaltungsplanung und Realisierung der Firmengründung auf Zypern sollte daher von versierten Spezialisten (Steuerberater internationales Steuerrecht, LL.M. Tax) übernommen werden. Dringend abzuraten ist von Billiggründungen sogenannter Gründungsagenturen und/oder die isolierte Realisierung durch Gründungagenturen oder Kanzleien auf Zypern.

Typische Steuerfallen sind:

  • Kein ausreichender Substanz Escape auf Zypern: Ein reines Registered Office ist in keinem Falle ausreichend (Verdacht der reinen „Briefkastengesellschaft“). Der notwendige Substanz Escape richtet sich nach den Fremdvergleichsgrundsätzen
  • Bei Einsatz eines Treuhand-Direktors (Artikel 5 Doppelbesteuerungsabkommen: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte): Keine juristische Person als Direktor der zyprischen Limited sondern lokal ansässige natürliche Person, die erkennbar die Geschicke der Gesellschaft lenkt. Die Vergütung darf nicht lächerlich gering sein, so dass man schon auf der Grundlage der Vergütung auf eine Treuhand schliessen kann. Zu unterlassen sind Gestaltungen mit „Massen-Treuhand-Direktoren“, die bei hunderten von Gesellschaften als Direktor auftreten oder Direktoren, die nicht auf Zypern ansässig sind oder Direktoren, die erkennbar nicht die Geschicke der Gesellschaft lenken

Firmengründung Zypern und Hinzurechnungsbesteuerung

Zwar sind nationale Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG/Außensteuergesetz) im EU-Kontext rechtswidrig, jedoch nur wenn keine rechtswidrige Zwischengesellschaft auf Zypern. Realisiert die zyprische Limited also nur passive Einkünfte, ist der ausreichende Substanz Escape entscheidend, sofern beherrschender Einfluss besteht.

Firmengründung Zypern und Repräsentanz oder Warenlager außerhalb Zyperns

Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist, kann die zyprische Limited eine Repräsentanz oder Warenlager nach Artikel 5.3. DBA außerhalb Zyperns installieren. Gemäß Artikel 5.3 DBA löst eine Repräsentanz oder ein Warenlager keine steuerliche Betriebsstätte aus.

Abbildung: Gründung zyprische Limited mit Betriebsstätte auf Zypern und Repräsentanz nach Artikel 5.3 DBA außerhalb Zyperns. Das Land der Repräsentanz hat kein Besteuerungsrecht. Voraussetzungen: Zypern unterhält mit dem Staat ein DBA und es handelt sich tatsächlich nur um eine Repräsentanz im Sinne des Artikel 5.3 DBA.

Firmengründung Zypern und Betriebsstättendefinition nach Artikel 5 Doppelbesteuerungsabkommen

Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer (je nach DBA), löst immer eine Betriebsstätte auf Zypern aus, unabhängig vom „Ort der geschäftlichen Oberleitung“.

Ansonsten definiert sich die steuerliche Betriebsstätte zentral über „Den Ort der geschäftlichen Oberleitung“:

  • Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz nach Zypern und tritt als Direktor der Gesellschaft auf ODER
  • sofern keine Tagesentscheidungen: Der nicht auf Zypern ansässige Direktor weist nach, dass er sich im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben auf Zypern aufhält, um diese Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte auf Zypern gewöhnlich wahrzunehmen ODER
  • unsere Kanzlei auf Zypern stellt einen Treuhand-Direktor bzw. angestellten Direktor

Weitere Betriebsstättenmerkmale sind: Der qualifizierte Geschäftssitz auf Zypern, Vertragspartner ist die zyprische Limited, aktive Tätigkeiten.

Firmengründung Zypern: Ebene der Shareholder/Eigner der zyprischen Limited

Vom Grundsatz her kann jede natürliche oder juristische Person in- oder außerhalb Zyperns Shareholder einer zyprischen Limited sein. Da Zypern Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten nicht besteuert, ist das Augenmerk auf das nationale Steuerrecht (Dividendenempfänger) zu richten. Beispiel Deutschland:

  • Eine Deutsche Kapitalgesellschaft empfängt die zyprischen Dividenden steuerfrei (8.3 KStG, Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern Voraussetzungen erfüllt)
  • Eine Deutsche natürliche Person hat die zyprischen Dividenden mit 25%tiger Abgeltungssteuer zu besteuern oder Hineinoptieren ins Teileinkünfteverfahren.

Andere Länder in der EU: Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie bei verbundenen Unternehmen, sofern die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind. Ergänzend greift inländisches Recht zur Besteuerung vereinnahmter Dividenden und/oder DBA-Recht.

Andere Länder außerhalb der EU: Es greift inländisches Recht des Dividendenempfängers und/oder DBA-Recht.

Grundsätzlich können auf der Ebene der Shareholder folgende Gestaltungen angeboten werden:

  • Mandant oder seine Kapitalgesellschaft hält X-100% der Anteile
  • Unsere zyprische Kanzlei hält X-100% Anteile treuhänderisch
  • Es wird eine Offshore-Gesellschaft gegründet als Anteilseigner (X-100%). Diese Verfahrensweise ist in der Praxis nur möglich, weil das zyprische Recht Offshore-Gesellschaften als Shareholder akzeptiert, mithin Banken bei der Kontoeröffnung nicht die Anwesenheit des Direktors der Offshore-Gesellschaft verlangen und/oder die Offenbarung der Shareholder. 
  • Unsere englische Steuerkanzlei hält die Anteile treuhänderisch

Firmengründung Zypern: EU-Mutter-Tochter-Richtlinie

Gemäß EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können Dividenden (also Erträge nach Besteuerung bei der Basisgesellschaft) zwischen EU- Kapitalgesellschaften steuerfrei vereinnahmt werden. Der Beteiligungsschwellenwert liegt bei 10%.

Voraussetzungen sind:

  • Mindest-Beteiligungsschwellenwert muss erreicht sein, also 10%
  • Die verbundenen Unternehmen müssen aktive Gesellschaften im Sinne sein, also wirtschaftliche Tätigkeiten entwickeln
  • Die Gesellschaften müssen in der EU angesiedelt sein
  • Die Mindesthaltefrist muss erkennbar mindestens ein Jahr sein

Abbildung: Zypern besteuert aktive Einkünfte mit 12,5%. Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen grundsätzlich keiner Quellensteuer. Ist der Dividendenempfänger eine natürliche Person: Besteuerung nach innerstaatlichem Recht, in Deutschland also 25% Abgeltungssteuer oder Hineinoptieren ins Teileinkünfteverfahren. Ist der Dividendenempfänger eine juristische Person, so i.d.R. keine Besteuerung der zufließenden Dividenden auf der Ebene der juristischen Person. Im EU-Sachverhalt ergänzend Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.

Firmengründung Zypern: Holding

Zypern besteuert reine Beteiligungserlöse nicht (Holdingprivileg). Dividenden-Weiter-Ausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen grundsätzlich keiner Quellenbesteuerung auf Zypern, unabhängig davon ob DBA-Sachverhalt oder nicht. Natürlich Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Damit ist Zypern ein idealer Standort für die Installation einer Zwischenholding. Mehr zum Thema Holdinggesellschaft auf Zypern erfahren Sie hier…

Abbildung: Zyprische Limited als Holding. Die zyprische Holding ist Eigner der Töchter im EU-Ausland. Die Töchter werden nach innerstaatlichem Recht besteuert. Dividenden fließen unter Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie quellensteuerfrei in die zyprische Holding und werden dort nicht besteuert. Die zyprische Holding kann den Töchtern für Aufwendungen in Rechnung stellen, was den steuerbaren Ertrag der Töchter reduziert. Dividenden-Weiterausschüttungen an die eigentlichen Eigner bleiben auf Zypern quellensteuerfrei (Dividenden-Routing).

Firmengründung Zypern und Gestaltung mittels organschaft: Anteilseigner unterliegt in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht

Normalerweise werden Dividendenausschüttungen an einen österreichischen Anteilseigner (natürliche Person) mit Dividendensteuer nach österreichischem Steuerrecht (25%) besteuert. Bei der Realisierung eines Organschaftsmodells auf Zypern kann der österreichische Anteilseigner die zyprischen Dividenden steuerfrei- unter Progressionsvorbehalt- vereinnahmen. Allerdings ist Vorsicht geboten: Das österreichische Finanzamt wird ggf. genau prüfen, ob es sich nicht um eine rein künstliche Konstruktion handelt, um das österreichische Besteuerungsrecht rechtswidrig zu umgehen. Erforderlich ist also u.a. reichend Substanz-Escape insbesondere bei der operativen Limited und der Nachweis, dass die geschäftliche Oberleitung wirklich von Zypern ausgeht. Zwar können wir diese Voraussetzungen schaffen, nur ist das mit entsprechend Aufwand und Kosten verbunden.

Diese Steuergestaltung kann natürlich auch für z.B. Deutsche Mandanten extrem interessant sein! Dabei verlagert der Deutsche Mandant seine unbeschränkte Steuerpflicht nach Österreich und auf Zypern wird die Organschaft installiert.

Firmengründung Zypern: Allgemeines

Zypern bietet hervorragende Möglichkeiten und ist sicherlich weltweit einer der bekanntesten Standorte, um international Geschäfte zu betreiben.

In den letzten Jahren hat sich Zypern zu einem der bedeutendsten Geschäfts- und Finanzzentren weltweit entwickelt. Ein ständig wachsender Sektor ist der der sogenannten Limited Companys. Steuervorteile, relativ geringe Lebenshaltungskosten und zahlreiche Vergünstigungen, veranlassen immer mehr Firmen zu Gründungen von Niederlassungen auf der Mittelmeerinsel.

Das Zypern ein attraktiver Standort für die Gründung einer Limited ist, liegt zum einen an seiner günstigen geographischen Lage im Schnittpunkt dreier Kontinente. Die arabischen Länder mit ihren Ölvorkommen liegen sozusagen vor der Haustür, von den wichtigen Zentren Europas, des Mittleren Ostens und Afrikas ist Zypern weniger als drei Flugstunden entfernt. Hinzu kommt das günstige Mittelmeerklima mit warmen Wintern und langen trockenen Sommern.

Zum anderen spricht die ausgezeichnete Infrastruktur des Landes für die Niederlassung einer ausländischen Firma. Europäischer Lebensstandard, minimale Kriminalitätsrate, ein modernes Gesundheitswesen, ein hoch entwickeltes Telekommunikationssystem, ein Bankwesen mit Bewegungsfreiheit für ausländische Währungen, professionelle Dienstleistungen auf hohem Niveau: all diese Faktoren sind Anreize für ausländische Unternehmer.

Hinzu kommen die enormen Vergünstigungen finanzieller Art:

Dazu gehören:

-keine Abzüge von Dividendensteuern
-Nettogewinne werden lediglich mit 12,5% versteuert, keine Besteuerung der Gewinnausschüttungen
-Teilhaberschaften werden vollständig von der Steuer befreit
-Zweigstellen zahlen ebenfalls keine Steuern, falls sie außerhalb Zyperns geleitet werden
-Vollständiger Erlaß von Kapitalgewinnsteuern, mit Ausnahme des Verkaufs von in Zypern befindlichen Immobilien
-Ausländische Angestellte, die auf Zypern arbeiten, zahlen nur die halbe zyprische Einkommensteuer
-Konten mit frei konvertierbarer Währung können sowohl auf Zypern als auch im Ausland geführt werden.

Alle Formalitäten, die zur Gründung einer Limited nötig sind, können innerhalb von 14 Tagen erledigt sein. Derzeit domizilieren mehr als 40.000 derartige Gesellschaften dort; davon haben ca. 1200 dort eigene Büroräume.

Gründung einer zyprischen Limited

Im ersten Schritt zur Registrierung einer Limited auf Zypern muss vom Beamten der Registrierungsbehörde ein Firmenname genehmigt werden. Bitte geben Sie uns daher mehrere Namen zur Auswahl, deren Genehmigung wir dann beantragen. Eine Liste bereits genehmigter Namen und/oder bereits registrierter Firmen erhalten Sie von uns auf Anfrage.

Bitte informieren Sie uns über das autorisierte Aktienkapital der Firma und die Anzahl der auszustellenden Anteile. Das empfohlene autorisierte Kapital beträgt CYP£ 1,000, es sei denn Sie wünschen einen höheren Betrag. Die Geschäfte der Firma sind nicht auf den Betrag des autorisiertes Kapitals der Firma beschränkt. Der Mindestbetrag als autorisiertes Aktienkapital zur Registrierung einer IBC beträgt CYP£ 1,000. Sollte die Firma jedoch ein Büro in Zypern eröffnen, beträgt der Mindestbetrag CYP£ 10,000. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Betrag NICHT in Zypern geblockt werden muss.

Zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten

1. Gründung einer deutschen Kommanditgesellschaft mit zyprischer Limited als Komplementär

Sie gründen eine deutsche Kommanditgesellschaft, wobei die zyprische Limited der Komplementär (Vollhafter) ist. Die Vorteile dieser Konstellation können sein:

  • Geschäftsführung der Limited muss lediglich Bestellung und Vertretungsvollmacht nachweisen
  • kein IHK-Beitrag in Deutschland
  • keine Versteuerung im Sinne einer Mitunternehmerschaft
  • Die KG wird in Deutschland als Personengesellschaft besteuert, mithin erfolgt die überwiegende Besteuerung auf Zypern (Komplementär)
  • Sie treten mit einer deutschen Gesellschaftsform auf, was bei konservativen Branchen von Vorteil sein kann

-Wie bekomme ich denn das Geld aus meiner Ltd heraus?

Diesen Punkt sollten wir am Besten persönlich besprechen. Nachfolgend einige Hinweise:

  • Eine zyprische Limited kann weltweit Investitionen tätigen, also z.B. das Haus in Spanien kaufen, ein Auto erwerben usw..
  • Wenn Sie Geld mit der Kreditkarte der Limited abheben, ist dieses ein Buchungsvorgang „Ltd Bank an Ltd Kasse“, also kein Zufluss an Sie als natürliche Person
  • Das Geldwäschegesetz greift ab 10.000 Euro. Wenn Sie also 9000 Euro in Bar aus Zypern mitbringen, erfolgt keine Kontrollmitteilung an das deutsche Finanzamt (Natürlich müssten Sie diesen Tatbestand eigentlich dem deutschen Finanzamt anzeigen, es wäre sonst Steuerhinterziehung)
  • Die deutsche (oder österreichische) Repräsentanz kann Aufwendungen gegenüber der englischen Mutter geltend machen
  • Sie können ein Darlehn von der zyprischen Limited erhalten, zu Bedingungen gleicher Dritter
  • Sie könnten z.B. eine zweite -dann englische- Limited mit Betriebsstätte Deutschland gründen, die dann an der Limited A (Betriebsstätte Zypern) beteiligt ist. Mithin fliessen Gewinne aus Zypern steuerfrei nach Deutschland, in Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
  • Zum Zeitpunkt der gewollten Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein Niedrigsteuerland oder realisieren den Non Dom-Status in England, Irland oder Malta.

Firmengründung Zypern: Damit eine internationale Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird!

Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Gesellschaften auf Zypern (Firmengründung Zypern), einschließlich aller erforderlichen Dienstleistungen: Eintrag ins Handelsregister Cyprus, Registered Office bis Headoffshore, Treuhand-Dienste, steuerliche Gestaltung.

Zypern Links:

Business Center Zypern: Virtuell Office bis Büro für Ihre zyprische Limited.