Firmengründung Zypern – zyprische Limited gründen – Holding Zypern

Firmengründung Zypern: Die Holding auf Zypern

Firmengründung Zypern: Holding auf Zypern

Firmengründung auf Zypern: Holdinggesellschaft

Holdinggesellschaften halten Beteiligungen an in- und/oder ausländischen Unternehmen. Im optimalen Fall vereinnahmen ausländische Holdinggesellschaften die Dividenden (Gewinne nach Besteuerung) der Töchter steuerfrei und besteuern reine Beteiligungserlöse nicht.

Ergänzend kann die ausländische Holdinggesellschaft der Tochter für Aufwendungen in Rechnung stellen, was den steuerbaren Ertrag auf der Ebene der Tochtergesellschaft entsprechend reduziert.

Holdinggesellschaften auf Zypern haben dabei folgende Vorteile:

  • Zypern besteuert reine Beteiligungserlöse grundsätzlich nicht (Holdingprivileg), unabhängig von der Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder davon, ob ein DBA besteht
  • Dividenden-Weiterausschüttungen aus der zyprischen Holding ins Ausland unterliegen grundsätzlich keiner Quellensteuer auf Zypern, unabhängig vom Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommen
  • Aktive Einnahmen einer zyprischen Holding (Rechnungsstellung an die Tochter, Anteilstausch-und Gesellschafter-Fremdfinanzierung usw..) werden mit nur 12,5% besteuert
  • Gestaltungen mittels Anteilstausch-und Gesellschafter-Fremdfinanzierung möglich und sinnvoll, da Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und nur 12,5% Besteuerung aktiver Einkünfte
  • IP Box-Steuerregime: 80% der Einnahmen aus Patent-/Lizenzrechten bleiben steuerfrei.

Da Zypern Mitglied der EU ist, greifen die Positivwirkungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU Niederlassungsfreiheit und Urteile zur EU-Niederlassungsfreiheit und/oder die Positivwirkungen der EU-Fusionsrichtlinie. Damit ist Zypern ein optimaler Standort für die Installation einer Holding. Dieses allgemein und insbesondere bei verbundenen Unternehmen in der EU.

Selbstverständlich sind die entsprechenden Missbrauchsregeln zu beachten (Verhinderung der Annahme einer rechtswidrigen Zwischengesellschaft): Ausreichend Substanz Escape auf Zypern (kein reines Registered Office, keine Briefkastenfirma) und die geschäftliche Oberleitung muss nachweisbar von Zypern ausgehen (Entweder der Mandant oder sein Beauftragter verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Zypern und tritt als Direktor der zyprischen Holding auf oder unsere Kanzlei stellt einen Treuhand- oder angestellten Direktor auf Zypern. Bei Treuhand-Direktor: Anwalt auf Zypern, der als Treuhand-Direktor geschäftlich tätig ist und Verträge zeichnet usw..).  Je „aktiver“ die zyprische Holding wird (Rechnungstellungen an die Tochter, Halten von Patenten und Lizenzen usw.), je mehr muss hinsichtlich des Substanz-Escape „aufgerüstet“ werden.

Abbildung: Steuergestaltung mittels Holding auf Zypern. Die zyprische Holding vereinnahmt die Dividenden der Tochtergesellschaft/en unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei und besteuert reine Beteiligungserlöse nicht. Dividenden-Weiter-Ausschüttungen unterliegen auf Zypern keiner Quellenbesteuerung. Die zyprische Holding kann den Tochtergesellschaften für Aufwendungen in Rechnung stellen.

Die steuerlichen Vorteile der Errichtung einer Holdinggesellschaft in Zypern

 Zypern ist ein erstklassiger Ort für die weltweiten Geschäftstätigkeiten multinationaler Gesellschaften, insbesondere durch die Verwendung zyprischer Holdinggesellschaften. Diese Gesellschaftsstruktur beinhaltet die Eigentümerstellung einer ausländischen Tochtergesellschaft seitens einer in Zypern ansässigen Holdinggesellschaft, die wiederum im Eigentum der Muttergesellschaft steht. Die zyprische Holdinggesellschaft gilt aus folgenden Gründen als ein Hauptmittel der internationalen Steuerplanung:

  • Eingehende Dividenden, die von der Tochtergesellschaft an die zyprische Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden, unterliegen im Sitzstaat der Tochtergesellschaft einer geringen oder keiner Quellensteuer. Dies ist auf die sehr vorteilhaften Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zurückzuführen, die Zypern mit vielen Ländern weltweit abgeschlossen hat. Die Auswirkungen dieser DBA ist eine Verringerung der Quellensteuern auf ausgeschüttete Dividenden oder eine vollständige Befreiung von Quellensteuern. Zypern hat 34 DBA unterzeichnet die mehr als 40 Länder abdecken. Die Abkommen bestehen flächendeckend mit Ländern aus Amerika bis hin zu Mittel- und Osteuropa sowie Asien. Darüber hinaus gelten in dem EU-Mitgliedsland Zypern die Regelung der europäischen Mutter-Tochter Richtlinie. Diese wirken sich dahingehend aus, dass für den Fall der Kontrolle von wenigstens 10% des Gesellschafterkapitals einer EU-Tochtergesellschaft durch eine zyprische Holdinggesellschaft für wenigstens 24 Monate die von der EU-Tochtergesellschaft an die zyprische Holdinggesellschaft ausgeschütteten Dividenden in dem anderen Eu-Staat quellensteuerfrei sind. Soweit die Vorschriften der Richtlinie keine Anwendung finden (oder soweit Vorschriften zur Umgehungsverhinderung existieren), können zyprische Holdinggesellschaften auf ein weiteres Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen zurückgreifen.
  • Soweit die zyprische Holdinggesellschaft Dividendeneinkommen von der Tochtergesellschaft erhält, unterliegt dieses Einkommen nicht der zyprischen Körperschaftssteuer, wenn die zyprische Holdinggesellschaft wenigstens 1% des Gesellschaftskapitals der Tochtergesellschaft hält.
  • Soweit die zyprische Holdinggesellschaft Gewinne durch den Verkauf von Anteilen an der Tochtergesellschaft oder den verkauf sonstiger Anteile einnimmt, sind diese von der zyprischen Körperschaftssteuer befreit. Dies fördert auch die Ansiedlung von gemeinsamen Anlageplänen (collective investment schemes) in Zypern.
  • Soweit die zyprische Holdinggesellschaft ihrerseits an die eigentliche nichtansässige Muttergesellschaft Dividenden ausschüttet, sind solche von jeglicher Quellensteuer befreit, unabhängig vom Bestehen eines DBA oder Anwendbarkeit der europäischen Mutter-Tochter Richtlinie. Im Unterschied zu Zypern befreien oder reduzieren andere holdingfreundliche Rechtsordnungen die Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden nur, wenn ein DBA zwischen dem Holdinggesellschaftsstaat und dem Sitzstaat der eigentlichen Muttergesellschaft besteht oder Holding- und Muttergesellschaft beide in der EU ansässig sind.
  • Die Gewinne aller zyprischen Kapitalgesellschaften werden mit einem Steuersatz von 12,5% besteuert, einem der niedrigsten Körperschaftssteuer in der EU.
  • Die zyprischen Gesetze sind in europarechtskonform, entsprechend den EU Verhaltensregeln für Unternehmen und wenden OECD Standartregelungen an.
  • In der EU errichtete Kapitalgesellschaften haben automatisch das Recht und den Vorzug der Niederlassungsfreiheit in der EU. Im Centron-Fall (1999) hat der Europäische Gerichtshof das Prinzip abgesegnet, dass eine innerhalb der Gemeinschaft errichtete Gesellschaft das Recht hat, sich überall sonst in der EU niederzulassen und auch alle ihre Geschäfte außerhalb ihres Ursprungslandes durchführen kann. Das bedeutet, dass jede EU-Kapitalgesellschaft oder sonstige Körperschaft ohne jegliche Beschränkungen eine Holdinggesellschaft in Zypern errichten kann.
  • Das zyprische Recht steht mit den wesentlichen EU-Richtlinien in Einklang, so dass Unternehmens-Reorganisationen, Fusionen, Unternehmenseinkäufe und Betriebszusammenlegungen ohne Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.
  • Es gibt keine zeitliche Beschränkung für den Verlustvortrag und das Aufrechnen gegen zukünftige steuerbare Gewinne, d.h. eine Gesellschaft, die in den ersten Jahren ihres Bestehens Verluste erleidet, kann diese vortragen und gegen die Gewinne aufrechnen, die in zukünftigen Jahren entstehen.
  • Es gibt Gruppenerleichterungen für die Nutzung von Steuerverlusten. Aus diesem Grund kann eine diversifizierte Gruppe von Gesellschaften, die einer zyprischen Holdinggesellschaft gehört, die steuerbaren Gewinne der erfolgreichen Tochtergesellschaften gegen die Verluste der verlustträchtigen Gesellschaften aufrechnen und mithin zu einem gemeinsam zu versteuernden Gewinn zusammenziehen.
  • Die Kapitalerfordernisse für die Errichtung einer zyprischen Holdinggesellschaft sowie Geschäftsführungs- und Verwaltungskosten halten sich in einem vernünftigen Rahmen. Unternehmensnahe Dienstleistungen sind im EU Vergleich mit am günstigsten; gleichzeitig entsprechen die von zyprischen Dienstleistern angebotenen Dienste höchstens Qualitätsanforderungen.

Internationale Steuerplanung 

Multinationale Gesellschaften und internationale Unternehmen die an grenzüberschreitenden Investitionsertrag erheblich steigern, wenn sie bei ihrer internationalen Steuerplanung die zyprische Holdinggesellschaft mit berücksichtigen. Zypern ermutigt ausländische Investitionen und macht es sich zur Aufgabe, sowohl für Offshore-Gesellschaften als auch für solche, die eine operationelle Basis in einem kostengünstigen Niedrigsteuerland suchen, bestmögliche Bedingungen zu schaffen. Die strategische Lage der Insel, ihre modernen und effizienten unternehmensnahen Dienstleisterund Banken, die Infrastruktur und das Umfeld für Unternehmen zusammen mit den Steueranreizen und Zugeständnissen für ausländische Investoren sind die wichtigsten Faktoren, die internationale Gesellschaften anlocken, um in und durch Zypern zu operieren.

Holdinggesellschaft Zypern: Steuerliche Gestaltung bei werthaltigen Töchtern 

Eine zentrale Anforderung bei der steuerlichen Gestaltung mittels Holdinggesellschaft (Zwischenholding) ist der möglichst steuerneutrale Übertrag der Assets der werthaltigen Tochtergesellschaft/en auf die Holding. Hier bietet die Gestaltung über Anwendung der EU Fusionsrichtlinie/Verschmelzungsrichtlinie einen Ansatz. Es bestehen aber Alternativgestaltungen über die Gesellschafter-Fremdfinanzierung. So bestehen z.B. in Deutschland und Österreich erhebliche Rechtsunsicherheiten bei Anwendung der EU Fusionsrichtlinie. In unserer Steuerkanzlei verfügen wir über Spezialisten zur Realisierung einer Fusion/Verschmelzung bzw. Alternativgestaltungen mittels Gesellschafter-Fremdfinanzierung, vgl. auch:

Firmengründung Zypern: Damit eine internationale Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird!

Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Holdinggesellschaften auf Zypern. Eine zyprische Holding wird nicht besteuert, keine Quellensteuer bei abfließenden Dividenden an einen Nicht-Zyprioten und viele weitere Vorteile.

Zypern Links:

Business Center Zypern: Virtuell Office bis Büro für Ihre zyprische Limited.