Firmengründung Zypern – zyprische Limited gründen – Holding Zypern

Firmengründung Zypern -Company Formation Cyprus

Firmengründung Zypern: Investmentgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft) auf Zypern

Firmengründung Zypern: Investmentgesellschaft- Kapitalanlage- oder Vermögensverwaltungsgesellschaft auf Zypern

Zypern bietet aus steuerlicher Sicht hervorragende Bedingungen für Investmentfonds („International Collective Investment Scheme“), ohne den „Makel“ eines Offshore-Landes zu haben. Zwar unterliegen Investmentfonds der üblichen Körperschaftssteuer i.H.v. 12,5 %, die meisten Einkunftsarten der Gesellschaft sind jedoch nicht steuerpflichtig. Im Prinzip sind lediglich die in eigenem Namen erwirtschafteten Zinserträge der Fondgesellschaft steuerpflichtig.

Zur Auflage eines Investmentfonds bedarf es einer Internationalen Gesellschaft mit variablem Kapital. Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine übliche Gesellschaft, mit dem Unterschied, dass ihr Kapital variabel ist. Das Gründungskapital muss in der Regel mindestens € 100.000 betragen, abweichende Regelungen können in Absprache mit der Zentralbank in Anwendung kommen. Die Gesellschaft muss mindestens zwei Direktoren haben. Der Gesellschaftsvertrag muss Investitionsvorschriften für die Gesellschaft enthalten (ähnlich den gesetzlichen Prospekten von aufgelegten Fonds in Deutschland, nur einfacher) und muss von der Zentralbank genehmigt sein.

Um die Geschäfte als Fondgesellschaft aufnehmen zu können, bedarf es einer Zulassung der Zentralbank, die mittels eines den Kapitalmärkten entsprechenden Antragsprozederes erlangt wird, zu dem umfangreiche, kapitalmarktübliche Fragebögen bezüglich der Gesellschafter und der Direktoren, sowie Referenzen gehören.

Um eine Lizenz zu erhalten muss u.a. nachgewiesen sein, dass es sich bei den Direktoren, Fondmanagern und gegebenenfalls Treuhändern um kompetente, erfahrene und vertrauenswürdige Personen handelt.

Die Fondgesellschaft ernennt einen Fondverwalter, in der Regel eine Bank, der die Barvermögen der Gesellschaft entsprechend der Anweisungen des Fondmanagers und entsprechend der Vorgaben der Anlagerichtlinien verwaltet. Es ist somit nicht möglich, eingesammelte Investitionsgelder nach Gutdünken zu verwenden.

Die Gesellschaft kann der Öffentlichkeit gegenüber durch Treuhänder auftreten. Die eigentlich wirtschaftlich Berechtigten müssen jedoch dem Handelsregister, der Zentralbank und der verwaltenden Bank gegenüber dokumentiert sein.

Die Fondgesellschaft muss, aus zyprischer Sicht, in Zypern nicht über einen voll eingerichteten Geschäftssitz verfügen. Allerdings bietet es sich unserer Erfahrung nach an, über einen ordentlich eingerichteten Geschäftssitz zu verfügen, ob in Zypern oder anderswo, da interessierte Investoren zu ihrer Information etc. häufig anrufen werden. Online Banking und Debit-Cards werden selbstverständlich zur Verfügung stehen.

Zypern bietet sehr gute Rahmenbedingungen für Investmentfonds, legt jedoch Wert auf eine professionelle Aufstellung der Fondgesellschaften und der von ihnen aufgelegten Fonds. Das Einsammeln von Investorengeldern und Investieren „aus der Schatulle heraus“, also mehr oder weniger ohne die Beachtung von Auflagen, wie es in einigen Offshore-Ländern möglich sein kann, ist in Zypern nicht möglich.

Gerade wegen der jüngsten Misere von Investmentfonds in Deutschland, besonders Immobilieninvestmentfonds, können wir die Etablierung einer Fondgesellschaft in Offshore-Ländern nicht empfehlen. Hier wäre Zypern ein idealer Standort für einen Investmentfond.

Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Gesellschaften auf Zypern (Firmengründung Zypern), einschließlich Investment- und Kapitalanlagegesellschaften auf Zypern.

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Business Center Zypern: Virtuell Office bis Büro für Ihre zyprische Limited.