Firmengründung Zypern – zyprische Limited gründen – Holding Zypern -Investmentgesellschaft Zypern
Firmengründung Zypern: Keine rechtswidrige Zwischengesellschaft




Firmengründung Zypern: Die richtige Ausgestaltung der zyprischen Limited kontra rechtswidrige Zwischengesellschaft
- Index Firmengründung Zypern
- Firmengründung Zypern: Damit eine internationale Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird!
- Firmengründung Zypern und die steuerliche Expertise durch Spezialisten im internationalen Steuerrecht
- Company formation cyprus: english language
- DBA Zypern/BRD – Übersicht DBAs Zypern – Unsere Partner-Kanzlei Firmengründung Zypern
- Holdinggesellschaft auf Zypern –Trust auf Zypern – Investmentgesellschaft
- Zyprische Organschaft – steuerfreie Vereinnahmung der Gewinne seitens in Österreich wohnhafter stiller Gesellschafter (unter Progressionsvorbehalt)
- Firmengründung Zypern und Dividendenausschüttungen
- Rangliste der Steueroasen
- Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Deutschen AStG
- Schachtelbeteiligungen,Schachtelprivileg: Unternehmerische Beteiligungen im Ausland
- EU- Mutter-Tochter-Richtlinie
- Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt,EU-Gesellschaften
- Kontakt zu uns
Die richtige Ausgestaltung der zyprischen Limited – Verhinderung der rechtswidrigen Zwischengesellschaft!
Die meisten Staaten kennen einschlägige Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs. Es ist daher bei einer Firmengründung auf Zypern die Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft zu verhindern. Insbesondere bei Inanspruchnahme von Treuhand-Diensten sind folgende Faktoren wesentlich:
-Treuhand-Direktor: Es sollte sich um einen Anwalt auf Zypern handeln (Berufsgeheimnisträger), der ansprechbar ist und nach außen die Geschicke der Gesellschaft tatsächlich leitet. Es muss der Eindruck vermieden werden, dass eine Fernsteuerung der Gesellschaft z.B. von Deutschland aus geschieht. Daher sind reine „Nominee-Direktoren“ (Vorsicht Billig-Gründer!) auf jedem Falle zu vermeiden. Auch wissen wir von Gründungsagenturen auf Zypern, die als Direktor keine natürliche Person einsetzen, sondern eine juristische Person auf Zypern oder gar eine juristische Person in einem Drittstaat (z.B. Seychellen Ltd als Direktor der zyprischen Limited). Es versteht sich- hoffentlich- von selbst, dass derartige Gestaltungen einer Nachprüfung nicht standhalten.
-Ordentlicher Geschäftssitz auf Zypern: Ein reines Registered Office ist kein ordentlicher Geschäftssitz (=Annahme der Briefkasten-/Scheingesellschaft, Negativwirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung entfalten Wirkung). Wir bieten entsprechende Lösungen an, vom virtuell Office bis Büro.
-Ansässigkeitsbescheinigung vom zyprischen Finanzamt: Wir garantieren die Ausstellung der Ansässigkeitsbescheinigung durch das zyprische Finanzamt. Genau eine solche Bescheinigung fordert das Finanzamt des Mandanten, sofern der Verdacht einer rechtswidrigen Zwischengesellschaft besteht.
-Steuernummer, USt-ID, Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresabschluss: Bereits mit unserem Basispaket garantieren wir das Ihre zyprische Limited eine Steuernummer und Umsatzsteuer-ID erhält. Selbstverständlich übernimmt unsere Kanzlei auf Zypern die Umsatzsteuervoranmeldungen, Buchhaltung und Jahresabschluss.
Firmengründung Zypern und notwendige Ausgestaltung der zyprischen Limited
Treuhand-Direktor auf Zypern: Das Vorliegen einer Betriebsstätte definiert sich über Artikel 5 OECD_MA (analog Artikel 5 in den Doppelbesteuerungsabkommen) und dabei zentral über „Den Ort der geschäftlichen Oberleitung“: Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Zypern und tritt selbst als Direktor auf ODER der nicht in Zypern ansässige Direktor weist nach, dass er sich um Zeitpunkt der notwendigen Leitungsaufgaben auf Zypern aufhält ODER unsere Kanzlei stellt einen Treuhand-Direktor oder angestellten Direktor auf Zypern.
Bei Stellung eines Treuhand-Direktors ist darauf zu achten, dass es sich nicht um einen reinen Nominee-Direktor –oder gar um eine juristische Person- handelt, sondern um einen aktiven Direktor der Verträge zeichnet (vgl. Sie die Ausführungen oben). Auf Wunsch stellt unsere Kanzlei eine natürliche –auf Zypern ansässige Person- als aktiven Treuhand-Direktor, der Verträge zeichnet. Möglich ist auch die Konstellation „Treuhand-Direktor“ und der Mandant wird zweiter Direktor, wobei nur beide gemeinsam Zeichnungsvollmacht haben.
Von oben abweichend ist auf Zypern- unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung- eine Betriebsstätte belegen bei einer Produktionsstätte, einer Stätte zur Ausnutzung von Bodenschätzen, einem Land-oder Forstwirtschaftlichem Betrieb, einer Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer (je nach DBA) oder bei einer festen Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird (typischerweise ist hier z.B. ein Ladenlokal, ein Hotel usw.. gemeint).
-Ordentlicher Geschäftssitz auf Zypern: Wie oben bereits ausgeführt, reicht ein reines Registered Office in keinem Falle aus.
Als Minimalanforderung bieten wir die Anbindung an ein Business Center auf Zypern an: Eigene Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme mit dem Namen der Gesellschaft, Faxdienst, Postannahme- und Weiterleitung. Ergänzend können gebucht werden: Virtuell Office Plus (virtuell Office + 20 Stunden Büro-oder Konferenzraumnutzung), virtuell Office und ständige Anmietung eines voll eingerichteten Büroraums. Natürlich sind wir auf Wunsch auch bei der Suche nach geeigneten Büroräumen und/oder Lagerhallen behilflich.
-Shareholder der zyprischen Limited: Shareholder kann jede natürliche –oder juristische Person in-oder außerhalb Zyperns sein. U.U. kann die Zwischenschaltung eines Treuhand-Shareholders sinnvoll sein. Wir bieten hier den Treuhand-Shareholder auf Zypern an oder unsere englische Steuerkanzlei fungiert als Treuhand-Shareholder.
-Konto auf Zypern: Wir eröffnen ein Konto für Ihre zyprische Gesellschaft bei einer zyprischen Bank, inkl. Kreditkarte und Online-Banking. Per Gesellschafterbeschluss erhält der wirtschaftlich Berechtigte alleinige Kontovollmacht. Diese Kontovollmacht liegt der Bank vor und ist nur mit 50+1 der Shareholder zu ändern. Für eine Kontoeröffnung brauchen unsere Mandanten nicht nach Zypern reisen.
Firmengründung Zypern und Steuerfallen, die wenig Beachtung finden
Reine Gründungsagenturen- zudem allein auf Zypern ansässig- suggerieren dem Klienten, dass es mit der einfachen Gründung einer zyprischen Limited getan ist und der Klient ist alle Steuersorgen los. Dem ist natürlich selten so. Zunächst sind obige Faktoren zwingend zu beachten. Darüber hinaus/ergänzend:
-Negativwirkungen nationaler Gesetze zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG): Zwar ist eine Hinzurechnungsbesteuerung im EU-Kontext rechtswidrig, jedoch nur wenn es sich bei der zyprischen Limited eben nicht um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft handelt
–Negativwirkung nationaler Gesetze zur Funktionsverlagerung (in Deutschland §1 AStG): Eine Funktionsverlagerung liegt vor, wenn ein Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) einem anderen nahe stehenden Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) Wirtschaftsgüter und sonstige Vorteile sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken überträgt oder zur Nutzung überlässt, damit das übernehmende Unternehmen eine Funktion ausüben kann, die bisher von dem verlagernden Unternehmen ausgeübt worden ist, und dadurch die Ausübung der betreffenden Funktion durch das verlagernde Unternehmen eingeschränkt wird. Liegt also grundsätzlich eine Funktionsverlagerung vor, muss geprüft werden ob in den vorliegenden Fall die Negativwirkungen greifen und wenn ja, welche legalen Gestaltungsstrategien bestehen, diese Negativwirkungen zu verhindern.
Firmengründung Zypern: Mal eben eine Holding gründen?
Zypern bietet ideale Voraussetzungen zur Gründung einer EU-Zwischenholding: Reine Beteiligungserlöse werden nicht besteuert, aktive Einnahmen mit nur 10%, keine Infizierungsregeln „aktive Einkünfte/reine Beteiligungserlöse“ und Dividenden-Weiterausschüttungen ins Ausland unterliegen keiner Quellensteuer auf Zypern. Dennoch ist es mit der reinen Gründung einer zyprischen Holding selten getan: -Problem bei werthaltigen Töchtern: I.d.R. bestehen werthaltige Töchter, so das die zyprische Holding die Assets der Töchter eigentlich erwerben müsste. Durch Maßnahmen der EU-Fusionsrichtlinie /Verschmelzungsrichtlinien /Gesellschafter-Fremdfinanzierung können die Assets der werthaltigen Töchter steuerneutral auf die Holding übertragen werden. Bei einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung ergibt sich der zusätzliche Effekt, dass Gewinne der Töchter über Darlehnsbewilligung abgesaugt werden können.
Firmengründung Zypern: Gestaltung zur Verhinderung der Dividendenbesteuerung
Das Einkommen von natürlichen, bei zyprischen Gesellschaften angestellten Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz jedoch nicht in Zypern haben und somit in Zypern nicht steuerpflichtig sind, konnte bisher und kann nach wie vor auf freiwilliger Basis in Zypern einkommensversteuert werden.
Aufgrund vieler Doppelbesteuerungsabkommen hat dies den Vorteil, dass in Zypern bereits versteuertes Einkommen aus angestellter Tätigkeit im Sitzstaat des Steuerpflichtigen nicht noch einmal versteuert werden muss und die steuerliche Belastung in Zypern unter Umständen geringer ausfällt.
Für nicht in Zypern ansässige Angestellte besteht in Zypern keine Sozialversicherungspflicht.
Der neue steuerliche Anreiz besteht darin, dass 50 % eines jährlich EUR 100.000 übersteigenden Bruttoeinkommens (Bruttogehalt) aus angestellter Tätigkeit bei einer zyprischen Gesellschaft für die Dauer von 5 Jahren von jeglicher Steuer befreit ist.
Bedingung ist, dass die betroffene Person bisher in Zypern nicht steueransässig gewesen ist. Der verbleibende, steuerpflichtige Anteil wird unter Anwendung des Einkommenssteuerfreibetrages (EUR 19.500) progressiv nach dem Einkommenssteuergesetz versteuert.
Beispiel: Wenn ein von einer zyprischen Gesellschaft gezahltes Bruttogehalt i.H.v. EUR 120.000 jährlich einer die vorstehenden Bedingungen erfüllenden Person in Zypern versteuert wird, unterliegen lediglich EUR 60.000 dieses Gehalts der zyprischen Einkommenssteuer, die erste Gehaltshälfte, EUR 60.000, wird nicht versteuert. Diese Regelung gilt sowohl für zyprische Staatsbürger als auch für nicht zyprische Staatsbürger.
Diese Neuregelung gilt für Einkommen ab dem 01.01.2012.
Mit der hier aufgezeigten Möglichkeit lassen sich im Sitzstaat des Gesellschafters mit Abgeltungssteuer zu versteuernde Dividendenzahlungen reduzieren!
Kalkulationsbeispiel (EUR): | |||
---|---|---|---|
Bruttojahresgehalt | 120.000 | ||
Sonderfreibetrag | -60.000 | ||
Zu versteuerndes Gehalt | 60.000 | ||
Besteuerung: | Gehaltsstufenanteil | Prozentsatz | Einkommenssteuer |
Zu versteuerndes Gehalt | 60.000 | ||
Progressionsstufe 1 (= regulärer Freibetrag) | 19.500 | 0% | 0 |
Progressionsstufe 2 (19.501 – 28.000) | 8.500 | 20% | 1.700 |
Progressionsstufe 2 (28.001 – 36.000) | 8.000 | 25% | 2.000 |
Progressionsstufe 2 (36.001 – 60.000) | 24.000 | 30% | 7.200 |
Progressionsstufe 2 (60.001 -) | 0 | 35% | 0 |
Zu zahlende Einkommenssteuer gesamt | 10.900 | ||
Einkommenssteuer, in Prozent von 60.000 | 18,17% | ||
Einkommenssteuer, in Prozent von 120.000 | 9,08% |
Firmengründung Zypern: Kurzübersicht
Steuern | EU | DBA-Sachverhalt | Niedrigsteuerland nach § 8 Deutsches AStG | EU-Mutter-Tochter-RL |
---|---|---|---|---|
10% Ertragssteuer, Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei. | Ja. Wirkung der EU Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs. EU Fusionsrichtlinie anwendbar. | Ja, unterhält mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungs-abkommen. Mithin Abschirmwirkung eines DBAs, Betriebsstätte auf der Grundlage §5 DBA. | Ja. Allerdings ist die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung EU-rechtswidrig. Im Zweifel muss ein qualifizierter Geschäftsbetrieb nachgewiesen werden. | Ja: Mithin steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden bei verbundenen EU-Unternehmen |
Mögliche Alternativen aus steuerlicher Sicht: Kanarische Sonderzone (5% Steuern),EU Sonderzone Madeira mit 0-4% Steuern, Bulgarien ebenfalls mit 10% Flat-Tax.
Firmengründung Zypern und Dienstleistungen unserer Kanzlei:
- Beratung durchSteuerberater für internationales Steuerrecht: Steuergestaltung durch Firmengründung Zypern, verbundene Unternehmen (Mutter-Tochter-Gesellschaften), Holdinggesellschaften auf Zypern (Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, Dividendenrouting), Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs gemäß den innerstaatlichen Gesetzen, DBA-Missbrauchsklauseln. Verschmelzung von Gesellschaften, EU-Fusionsrichtlinie, UmwStG (Umwandlungssteuergesetz).
- Steuerliche Beratung zyprische Holding: Steuerneutraler Übertrag der Assets der Töchter über die EU-Fusionsrichtlinie oder Gesellschafter-Fremdfinanzierung.

- Firmengründung Zypern über renommierte Anwalts-und Steuerkanzlei auf Zypern, Registereintrag, Registerunterlagen, Apostille, beglaubigte Übersetzungen der Gründungsunterlagen
- Registered Office, Headoffice bis Büro auf Zypern (ordentlicher Geschäftssitz auf Zypern, keine Scheinfirma im Sinne)
- Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich: Stellung eines Treuhand-Direktors (kein „Frühstücks-oder Gründungsdirektor“, sondern Anwalt auf Zypern, aktiv tätig, der Verträge zeichnet) oder angestellter Direktor auf Zypern (= 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte. Davon abweichend> Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate löst im DBA-Sachverhalt immer eine Betriebsstätte auf Zypern aus).
- Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich: Stellung Treuhand-Shareholder oder Offshore-Gesellschaft (z.B. Belize, Seychellen) als Shareholder der zyprischen Limited
- KontoeröffnungZypern, einschließlich Internetbanking und Kreditkarte. Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Keine „Hilfe bei der Kontoeröffnung“ (was im Klartext heißt, das kein Konto eröffnet wird),sondern garantierte Kontoeröffnung
- Tax-ID, Umsatzsteuer-ID-Zypern
- Auf Wunsch kostenlos: Schweizer Anlagekonto für die zyprische Limited, Installation einer Zweigniederlassung in der Schweiz nicht erforderlich
- Sofern erforderlich: Installation einer Repräsentanz/unselbständigen Zweigstelle der zyprischen Limited in der EU, z.B. in Deutschland
- Installation von „gebietsfremden EU-Konten“ für die zyprische Limited ,z.B. in Deutschland.

Member

Management Consultant

Business Development

Business Development


Key Account Manager
Unsere Anwaltskanzlei auf Zypern: Rechtsanwälte und Steuerberater
Zum Thema Firmengründung Zypern und Verhinderung der Annahme des Gestaltungsmissbrauchs
Die meisten Länder kennen auf nationaler Ebene Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs (..eine rechtswidrig zwischengeschaltete Gesellschaft, die nur dem Ziel dient, das inländische Besteuerungsrecht zu umgehen). Bei der Steuerplanung und Realisierung einer Firmengründung auf Zypern ist zentral darauf zu achten, dass die Annahme des Gestaltungsmissbrauchs verhindert wird. Ergänzend sind die DBA-Missbrauchsklauseln zu beachten (Aktivitätsvorbehalte, Subject-to-tax“-Klauseln, Remittance-base-Klauseln,Anti-treaty-shopping-Klauseln usw.). Mehr zu diesem Thema lesen Sie bitte unter:
Die Gestaltungsplanung und Realisierung der Firmengründung auf Zypern sollte daher von versierten Spezialisten (Steuerberater internationales Steuerrecht, LL.M. Tax) übernommen werden. Dringend abzuraten ist von Billiggründungen sogenannter Gründungsagenturen und/oder die isolierte Realisierung durch Gründungagenturen oder Kanzleien auf Zypern. Firmengründungen auf Zypern ohne „Substanz“ (nur Registered Office und/oder Anrufbeantworter) oder die Stellung eines Treuhand-Direktors der kein Anwalt ist und hunderte von Treuhandverhältnissen innehat, machen naturgemäß wenig Sinn. Auch ist es bei Inanspruchnahme von Treuhandverhältnissen wichtig, dass ein Treuhand-Direktor gestellt wird, der Verträge zeichnet und erkennbar aktiv im Sinne ist. Darüber hinaus kann es in bestimmten Fällen zwingend sein, einen angestellten Direktor auf Zypern zu bestellen, also mit Angestelltenvertrag zur zyprischen Ltd und üblichen/vergleichbaren Gehalt.


Kurzübersicht Firmengründung Zypern:
Zypern ist Mitglied der EU, mithin Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU-Fusionsrichtlinie. Außerdem unterhält Zypern mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), mithin i.d.R. Abschirmwirkung eines DBAs vorhanden. Zypern besteuert Gesellschaften mit 10% Ertragssteuern (Endbesteuerung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft, Gewerbesteuern o.ä. gibt es nicht), Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten bleiben grundsätzlich Quellensteuerfrei, unabhängig vom Vorhandensein eines DBAs. Dividendenausschüttungen an einen Zyprioten werden mit 15%tiger Verteidigungssteuer belegt. Zyprische Holdinggesellschaften (=halten überwiegend Beteiligungen an In-und/oder ausländischen Unternehmen) bleiben steuerfrei. Zypern kennt keine Infizierungsregeln „aktive Einnahmen/Beteiligungserlöse“. Aktive Einnahmen werden mit 10% besteuert, Beteiligungserlöse unterliegen keiner Besteuerung.
Außerdem:
- Einkommen auf Wertpapiere (Handeln und Halten) sind von jeglicher Steuer befreit
- Internationale Stiftungen sind gänzlich steuerbefreit
- Zinseinkommen von Steuerausländern bei zyprischen Banken sind steuerfrei
- Reedereien auf Zypern bezahlen keine Steuern, 4,25% Steuern für Managementgesellschaften im Schiffswesen
- Ebene der natürlichen Person: Unterschied zwischen steuerlichen Inländern und steuerlichen Ausländern (tax resident, tax non-resident)
Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts entfaltet §8 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung) keine Wirkung, da EU-Rechtswidrig. Voraussetzung ist allerdings, dass keine rechtswidrige Zwischengesellschaft vorliegt, also Substanz-Escape auf Zypern (Deutsches Finanzamt kann Ansässigkeitsbescheinigung verlangen).
Das Vorhandensein einer steuerlichen Betriebsstätte definiert sich in Deutschland über §5 DBA und nicht über §§12/13 AO.
Bei Anwendung „Schweizer Steuerrecht“: Zypern unterhält mit der Schweiz kein DBA. Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie daher erst nach zwei Jahren Haltefrist. Bei verbundenen Unternehmen und Nicht-Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie daher 35% Quellensteuer in der Schweiz bei abfließenden Dividenden nach Zypern, vgl. auch:
Firmengründung Zypern und rechtliche Rahmenbedingungen EU:
Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung umgangen werden
Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von Gesellschaften in einem Land der Union dadurch umgeht, indem man die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren. Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land, über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht erforderlich, am „Hauptsitz“ irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.
Firmengründung Zypern und Betriebsstättendefinition im DBA-Sachverhalt:
Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer (je nach DBA), löst immer eine Betriebsstätte auf Zypern aus, unabhängig vom „Ort der geschäftlichen Oberleitung“.
Ansonsten definiert sich die steuerliche Betriebsstätte zentral über „Den Ort der geschäftlichen Oberleitung“:
- Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Zypern und tritt als Direktor der Gesellschaft auf ODER
- sofern keine Tagesentscheidungen: Der nicht auf Zypern ansässige Direktor weist nach, dass er sich im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben auf Zypern aufhält, um diese Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte auf Zypern gewöhnlich wahrzunehmen ODER
- unsere Kanzlei auf Zypern stellt einen Treuhand-Direktor bzw. angestellten Direktor
Weitere Betriebsstättenmerkmale sind: Der qualifizierte Geschäftssitz auf Zypern, Vertragspartner ist die zyprische Limited, aktive Tätigkeiten.
Firmengründung Zypern: Ebene der Shareholder/Eigner der zyprischen Limited
Vom Grundsatz her kann jede natürliche oder juristische Person in- oder außerhalb Zyperns Shareholder einer zyprischen Limited sein. Da Zypern Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten nicht besteuert, ist das Augenmerk auf das nationale Steuerrecht (Dividendenempfänger) zu richten. Beispiel Deutschland:
- Eine Deutsche Kapitalgesellschaft empfängt die zyprischen Dividenden unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt steuerfrei (8 KStG, Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern Voraussetzungen erfüllt)
- Eine Deutsche natürliche Person hat die zyprischen Dividenden mit 25%tiger Abgeltungssteuer zu besteuern oder Hineinoptieren ins Teileinkünfteverfahren.
Andere Länder in der EU: Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie bei verbundenen Unternehmen ,sofern die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind. Ergänzend greift inländisches Recht zur Besteuerung vereinnahmter Dividenden und/oder DBA-Recht.
Andere Länder außerhalb der EU: Es greift inländisches Recht des Dividendenempfängers und/oder DBA-Recht.
Grundsätzlich können auf der Ebene der Shareholder folgende Gestaltungen angeboten werden:
- Mandant oder seine Kapitalgesellschaft hält X-100% der Anteile
- Unsere zyprische Kanzlei hält X-100% Anteile treuhänderisch
- Es wird eine Offshore-Gesellschaft gegründet (z.B. Belize) als Anteilseigner (X-100%). Diese Verfahrensweise ist in der Praxis nur möglich, weil das zyprische Recht Offshore-Gesellschaften als Shareholder akzeptiert, mithin Banken bei der Kontoeröffnung nicht die Anwesenheit des Direktors der Offshore-Gesellschaft verlangen und/oder die Offenbarung der Shareholder. In vielen anderen Ländern, z.B. England, nicht realisierbar.
- Unsere englische Steuerkanzlei hält die Anteile treuhänderisch
Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie:
Gemäß EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können Dividenden (also Erträge nach Besteuerung bei der Basisgesellschaft) zwischen EU- Körperschaften steuerfrei vereinnahmt werden. Der Beteiligungsschwellenwert liegt bei 10%.
Voraussetzungen sind:
- Mindest-Beteiligungsschwellenwert muss erreicht sein, also 10%
- Die verbundenen Unternehmen müssen aktive Gesellschaften im Sinne sein, also wirtschaftliche Tätigkeiten entwickeln
- Die Gesellschaften müssen in der EU angesiedelt sein
- Die Mindesthaltefrist muss erkennbar mindestens ein Jahr sein

Firmengründung Zypern: Zyprische Holding
Zypern besteuert reine Beteiligungserlöse nicht (Holdingprivileg). Dividenden-Weiter-Ausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen grundsätzlich keiner Quellenbesteuerung auf Zypern, unabhängig davon ob DBA-Sachverhalt oder nicht. Es gibt ferner keine Infizierungsregeln „aktive Einnahmen/Beteiligungserlöse“. Natürlich Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Damit ist Zypern ein idealer Standort für die Installation einer Zwischenholding. Mehr zum Thema Holdinggesellschaft auf Zypern erfahren Sie hier…

Firmengründung Zypern und Gestaltung mittels organschaft: Anteilseigner unterliegt in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht
Normalerweise werden Dividendenausschüttungen an einen österreichischen Anteilseigner (natürliche Person) mit Dividendensteuer nach österreichischem Steuerrecht (25%) besteuert. Bei der Realisierung eines Organschaftsmodells auf Zypern kann der österreichische Anteilseigner die zyprischen Dividenden steuerfrei- unter Progressionsvorbehalt- vereinnahmen. Allerdings ist Vorsicht geboten: Das österreichische Finanzamt wird ggf. genau prüfen, ob es sich nicht um eine rein künstliche Konstruktion handelt, um das österreichische Besteuerungsrecht rechtswidrig zu umgehen. Erforderlich ist also u.a. reichend Substanz-Escape insbesondere bei der operativen Limited und der Nachweis, dass die geschäftliche Oberleitung wirklich von Zypern ausgeht. Zwar können wir diese Voraussetzungen schaffen, nur ist das mit entsprechend Aufwand und Kosten verbunden.
Diese Steuergestaltung kann natürlich auch für z.B. Deutsche Mandanten extrem interessant sein! Dabei verlagert der Deutsche Mandant seine unbeschränkte Steuerpflicht nach Österreich und auf Zypern wird die Organschaft installiert.

Firmengründung Zypern: Allgemeines

Zypern bietet hervorragende Möglichkeiten und ist sicherlich weltweit einer der bekanntesten Standorte, um international Geschäfte zu betreiben.
In den letzten Jahren hat sich Zypern zu einem der bedeutendsten Geschäfts- und Finanzzentren weltweit entwickelt. Ein ständig wachsender Sektor ist der der sogenannten Limited Companys. Steuervorteile, relativ geringe Lebenshaltungskosten und zahlreiche Vergünstigungen, veranlassen immer mehr Firmen zu Gründungen von Niederlassungen auf der Mittelmeerinsel.
Das Zypern ein attraktiver Standort für die Gründung einer Limited ist, liegt zum einen an seiner günstigen geographischen Lage im Schnittpunkt dreier Kontinente. Die arabischen Länder mit ihren Ölvorkommen liegen sozusagen vor der Haustür, von den wichtigen Zentren Europas, des Mittleren Ostens und Afrikas ist Zypern weniger als drei Flugstunden entfernt. Hinzu kommt das günstige Mittelmeerklima mit warmen Wintern und langen trockenen Sommern.
Zum anderen spricht die ausgezeichnete Infrastruktur des Landes für die Niederlassung einer ausländischen Firma. Europäischer Lebensstandard, minimale Kriminalitätsrate, ein modernes Gesundheitswesen, ein hoch entwickeltes Telekommunikationssystem, ein Bankwesen mit Bewegungsfreiheit für ausländische Währungen, professionelle Dienstleistungen auf hohem Niveau: all diese Faktoren sind Anreize für ausländische Unternehmer.
Hinzu kommen die enormen Vergünstigungen finanzieller Art:
Dazu gehören:
- keine Abzüge von Dividendensteuern
- Nettogewinne werden lediglich mit 10% versteuert, keine Besteuerung der Gewinnausschüttungen
- Teilhaberschaften werden vollständig von der Steuer befreit
- Zweigstellen zahlen ebenfalls keine Steuern, falls sie außerhalb Zyperns geleitet werden
- Vollständiger Erlaß von Kapitalgewinnsteuern, mit Ausnahme des Verkaufs von in Zypern befindlichen Immobilien
- Ausländische Angestellte, die auf Zypern arbeiten, zahlen nur die halbe zyprische Einkommensteuer
- Konten mit frei konvertierbarer Währung können sowohl auf Zypern als auch im Ausland geführt werden.
Alle Formalitäten, die zur Gründung einer Limited nötig sind, können innerhalb von 14 Tagen erledigt sein. Derzeit domizilieren mehr als 40.000 derartige Gesellschaften dort; davon haben ca. 1200 dort eigene Büroräume.
Gründung einer zyprischen Limited:
Im ersten Schritt zur Registrierung einer Limited auf Zypern muss vom Beamten der Registrierungsbehörde ein Firmenname genehmigt werden. Bitte geben Sie uns daher mehrere Namen zur Auswahl, deren Genehmigung wir dann beantragen. Eine Liste bereits genehmigter Namen und/oder bereits registrierter Firmen erhalten Sie von uns auf Anfrage.
Bitte informieren Sie uns über das autorisierte Aktienkapital der Firma und die Anzahl der auszustellenden Anteile. Das empfohlene autorisierte Kapital beträgt CYP£ 1,000, es sei denn Sie wünschen einen höheren Betrag. Die Geschäfte der Firma sind nicht auf den Betrag des autorisiertes Kapitals der Firma beschränkt. Der Mindestbetrag als autorisiertes Aktienkapital zur Registrierung einer IBC beträgt CYP£ 1,000. Sollte die Firma jedoch ein Büro in Zypern eröffnen, beträgt der Mindestbetrag CYP£ 10,000. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Betrag NICHT in Zypern geblockt werden muss.
Die große Mehrheit aller in Zypern registrierten Firmen bevorzugt nominierte Aktionäre so dass in den Registrierungsdokumenten nur der Name der zypriotischen Firma als Aktionär erscheint und nicht die Person im Ausland. Dies ist hervorragend für Steuer- und Anonymitätsfragen.
Zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten
1. Gründung einer deutschen Kommanditgesellschaft mit zyprischer Limited als Komplementär
Sie gründen eine deutsche Kommanditgesellschaft, wobei die zyprische Limited der Komplementär (Vollhafter) ist. Die Vorteile dieser Konstellation können sein:
- Geschäftsführung der Limited muss lediglich Bestellung und Vertretungsvollmacht nachweisen
- kein IHK-Beitrag in Deutschland
- keine Versteuerung im Sinne einer Mitunternehmerschaft
- Die KG wird in Deutschland als Personengesellschaft besteuert, mithin erfolgt die überwiegende Besteuerung auf Zypern (Komplementär)
- Sie treten mit einer deutschen Gesellschaftsform auf, was bei konservativen Branchen von Vorteil sein kann
–Wie bekomme ich denn das Geld aus meiner Ltd heraus?
Diesen Punkt sollten wir am Besten persönlich besprechen. Nachfolgend einige Hinweise:
- Eine zyprische Limited kann weltweit Investitionen tätigen, also z.B. das Haus in Spanien kaufen, ein Auto erwerben usw..
- Wenn Sie Geld mit der Kreditkarte der Limited abheben, ist dieses ein Buchungsvorgang „Ltd Bank an Ltd Kasse“, also kein Zufluss an Sie als natürliche Person
- Das Geldwäschegesetz greift ab 10.000 Euro. Wenn Sie also 9000 Euro in Bar aus Zypern mitbringen, erfolgt keine Kontrollmitteilung an das deutsche Finanzamt (Natürlich müssten Sie diesen Tatbestand eigentlich dem deutschen Finanzamt anzeigen, es wäre sonst Steuerhinterziehung)
- Die deutsche (oder österreichische) Repräsentanz kann Aufwendungen gegenüber der englischen Mutter geltend machen
- Sie können ein Darlehn von der zyprischen Limited erhalten, zu Bedingungen gleicher Dritter
- Sie könnten z.B. eine zweite -dann englische- Limited mit Betriebsstätte Deutschland gründen, die dann an der Limited A (Betriebsstätte Zypern) beteiligt ist. Mithin fliessen Gewinne aus Zypern steuerfrei nach Deutschland, in Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
- Zum Zeitpunkt der gewollten Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein Niedrigsteuerland, z.B. in die Schweiz. Sofern ein Treuhand-Shareholder eingesetzt wurde, wechseln die Shareholderverhältnisse und Sie selbst treten offiziell als Shareholder ein. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie als natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im Niedrigsteuerland. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche Ansässigkeit wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt keine erneute Besteuerung des Einkommens (Verbot der Doppelbesteuerung).
–Firmengründung Zypern: Damit eine internationale Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird!