Firmengründung Zypern – zyprische Limited gründen – Holding Zypern
Firmengründung Zypern: Angestellter bei der Zypern Ltd.



Firmengründung Zypern: Angestellter bei der zyprischen Ltd. kontra Dividenden-Ausschüttungen
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Firmengründung Zypern: Angestellte bei der zyprischen Limited
Das Einkommen von natürlichen, bei zyprischen Gesellschaften angestellten Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz jedoch nicht in Zypern haben und somit in Zypern nicht steuerpflichtig sind, konnte bisher und kann nach wie vor auf freiwilliger Basis in Zypern einkommensversteuert werden.
Aufgrund vieler Doppelbesteuerungsabkommen hat dies den Vorteil, dass in Zypern bereits versteuertes Einkommen aus angestellter Tätigkeit im Sitzstaat des Steuerpflichtigen nicht noch einmal versteuert werden muss und die steuerliche Belastung in Zypern unter Umständen geringer ausfällt.
Für nicht in Zypern ansässige Angestellte besteht in Zypern keine Sozialversicherungspflicht.
Der neue steuerliche Anreiz besteht darin, dass 50 % eines jährlich EUR 100.000 übersteigenden Bruttoeinkommens (Bruttogehalt) aus angestellter Tätigkeit bei einer zyprischen Gesellschaft für die Dauer von 5 Jahren von jeglicher Steuer befreit ist.
Bedingung ist, dass die betroffene Person bisher in Zypern nicht steueransässig gewesen ist. Der verbleibende, steuerpflichtige Anteil wird unter Anwendung des Einkommenssteuerfreibetrages (EUR 19.500) progressiv nach dem Einkommenssteuergesetz versteuert.
Beispiel: Wenn ein von einer zyprischen Gesellschaft gezahltes Bruttogehalt i.H.v. EUR 120.000 jährlich einer die vorstehenden Bedingungen erfüllenden Person in Zypern versteuert wird, unterliegen lediglich EUR 60.000 dieses Gehalts der zyprischen Einkommenssteuer, die erste Gehaltshälfte, EUR 60.000, wird nicht versteuert. Diese Regelung gilt sowohl für zyprische Staatsbürger als auch für nicht zyprische Staatsbürger.
Diese Neuregelung gilt für Einkommen ab dem 01.01.2012.